Schweizer Börse: Verfahren gegen UBS

Womöglich wurden die Ad-hoc-Publizitätsregeln an der SIX Swiss Exchange in zwei Fällen verletzt.

DieUBS eröffnet. Es geht um die mögliche Verletzung der Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität.

Im Visier sind dabei offenbar zwei Meldungen vom 30. Oktober 2012 («UBS beschleunigt ihre Strategieumsetzung aus einer Position der Stärke») und vom 19. Dezember 2012 («UBS-Verwaltungsrat genehmigt Libor-Vergleiche mit US- und britischen Behörden; FINMA wird Verfügung erlassen»).

Die Dauer des Untersuchungsverfahrens ist unklar. SIX Exchange Regulation wird über den Ausgang des Verfahrens informieren, aber nicht über das laufende Verfahren.