Der Ex-UBS-Banker soll in Singapur bezahlten Sex mit einer 17-Jährigen gehabt haben. Nach der Anklage hatte er nun die Möglichkeit, sich zu rechtfertigen.

Nachdem das Gericht «alle Punkte der Klage abgedeckt hatte», wie der zuständige Richter Eddy Tham laut der Nachrichtenagentur «Bloomberg» sagte, durfte nun die Verteidigung ihre Argumente vorbringen, wieso der 41-jährige Banker Jürg Bürgin nicht gewusst haben soll, dass es sich bei der Prostituierten um eine Minderjährige handelte.

Der Angeklagte, ehemals Executive Director bei der UBS, plädiert in dem Verfahren auf nicht schuldig.

Für den Kontakt mit dem Zuhälter benutzte der Banker offenbar ein Geschäftstelefon der Schweizer Grossbank. Er arbeitete bis Februar 2012 für die UBS. Zudem verwendete er für die Korrespondenz mit dem Zuhälter das Pseudonym Robert James – angeblich, um seine Reputation zu schützen, wie finews.ch bereits berichtete. Er wollte nicht, dass der Escort-Dienst seinen richtigen Namen wisse, sagte der Angeklagte laut «Bloomberg» vor Gericht.

Nicht explizit Minderjährige gesucht

Die Verteidigung des Ex-Direktors, der sich nun als unabhängigen Geschäftsmann bezeichnet, spricht von einer Verschwörung gegen den Angeklagten. Der Zuhälter habe in einem Inserat angegeben, dass die damals 17-Jährige Prostituierte bereits volljährig sei. Zudem habe der Banker nicht explizit den Kontakt zu Minderjährigen gesucht.

Im Gegenteil. Über den Escort-Dienst hatte er schon zehn weitere Damen im Alter zwischen 20 und 43 Jahren gebucht. Mit diesen Argumenten will der Ex-UBS-Mann, der zusammen mit 51 anderen Männern wegen sexuellen Kontakten zu der damals Minderjährigen angeklagt ist, seine Unschuld beweisen.

Dem Angeklagten droht eine Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren.