Referenzzinssatz spielt Mieterinnen und Mietern in die Karten

Nach zwei Erhöhungen im März und September 2023 geht es beim Referenzzinssatz nun wieder in die andere Richtung. Nachdem im Dezember die Schwelle für eine Senkung noch knapp verpasst wurde, ist sie nun klar nach unten durchbrochen worden.

Der hypothekarische Referenzzins bildet die Grundlage für die Mietzinsgestaltung und basiert auf dem Durchschnittszinssatz aller ausstehenden Hypotheken in der Schweiz.

Und hier haben die Zinssenkungen der SNB in den vergangenen Monaten Wirkung gezeigt. Im Vergleich zum Dezember ist der Durchschnittssatz auf 1,53 Prozent von zuvor 1,63 Prozent gesunken, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte.

Damit liegt der Wert nun näher bei 1,5 als bei 1,75 Prozent. Der Referenzzins wird jeweils auf einen Viertelprozentpunktwert auf- oder abgerundet. Bei einem Durchschnittszins über 1,62 Prozent hätte es somit keine Änderung gegeben.

Senkung unter Einbezug der Inflation

Für Mieterinnen und Mieter, deren Verträge auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent oder höher beruhen, besteht damit die Möglichkeit, eine Senkung des Mietzinses zu beantragen. Im Grundsatz besteht damit, ausgehend vom Satz 1,75 Prozent, ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent, wie das BWO weiter schreibt.

Doch die Vermieterinnen und Vermieter können dabei Inflation, basierend auf dem Landesindexes der Konsumentenpreise in Abzug bringen. Die Teuerung kann im Umfang von 40 Prozent angerechnet werden. Auch Veränderungen der Unterhalts- und Betriebskosten können angerechnet werden.

Die Beantragung einer Senkung dürfte also vor allem für all jene in Frage kommen, die einen Neuvertrag seit September 2023 geschlossen haben, oder deren Vertrag bei den letzten beiden Anhebungen geändert wurde. Aufgrund der Einbeziehung Teuerung sollten also alle Betroffenen prüfen, ob es bei ihnen trotz des tieferen Referenzzinssatzes für eine Senkung reicht.

Der neue Referenzzinssatz gilt ab dem 4. März 2025. Er wird auf diesem Niveau bleiben, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt. Das BWO berechnet ihn vierteljährlich. Der nächste Termin ist der 2. Juni.

Verzögerte und verwässerte Wirkung

Der Referenrenzzinssatz reagiert aufgrund des hohen Gewichts der Festzinshypotheken immer stark verzögert auf Änderungen des Zinsniveaus. Auch auf die Inflation insgesamt hat er einen nur verzögerten und nur verwässerten Einfluss, da es auch hier zu einer verzögerten Wirkung kommt und immer nur eine Teil der Verträge betroffen ist.

Auf die angespannte Lage auf den Schweizer Wohnungsmarkt dürfte das kaum Einfluss haben und die meisten Experten rechnen aufgrund der weiter hohen Nachfrage auch mit weiter steigenden Mieten.