Das Gericht hat dem Antrag der Sachwalter zugestimmt, das GZO Spital Wetzikon von der provisorischen in die definitive Nachlassstundung zu überführen. Der Schuldner will die Zeit nutzen, um einen Dialog mit den Anspruchsgruppen zu führen, zu denen auch die Obligationäre zählen. Dadurch sollen tragfähige Lösungen gefunden werden.
Die Nachricht kommt nicht ganz unerwartet. Am Freitag haben die zwei Sachwalter der GZO Spital Wetzikon AG, Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach, mitgeteilt, dass das Nachlassgericht ihrem Antrag, das GZO von der provisorischen in die definitive Nachlassstundung zu überführen, am Vortag stattgegeben hat.
Eine definitive Nachlassstundung kann gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs für maximal bis zu sechs Monate bewilligt (sie läuft für das GZO nun bis 19. Juni 2025) und danach für maximal weitere 18 Monate verlängert werden. Die maximale Dauer, in der ein Schuldner in diesem Status verweilen kann, beträgt damit zwei Jahre.
«Gut funktionierender Spitalbetrieb»
Die beiden Sachwalter halten fest, dass das GZO weiterhin über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb verfüge. Sämtliche während der Nachlassstundung eingegangenen Verbindlichkeiten könnten aus dem laufenden Betrieb gedeckt werden. «Die definitive Nachlassstundung gibt dem GZO den erforderlichen zeitlichen Spielraum, um das bislang erarbeitete Sanierungskonzept weiterzuentwickeln und zusammen mit den definitiven Sachwaltern einen Nachlassvertrag vorzubereiten.»
Gegen Ende Januar/Anfang Februar 2025 werden die Sachwalter einen Schuldenruf durchführen, damit alle Gläubiger des GZO ihre Forderungen anmelden können.
Sanierungskonzept für Gläubiger weiterhin nicht akzeptabel
In der Sache bleiben die Fronten zwischen dem Gros der Obligationäre der seit Juni fälligen Anleihe über 170 Millionen Franken (und weiteren Finanzgläubigern) sowie dem GZO und den Sachwaltern verhärtet. Die GZO Creditor Group, ein von Gregor Greber geführter Zusammenschluss von Anleihensgläubigern, hat sogar wegen angeblicher Interessenkonflikten den Rücktritt der Sachwalter gefordert.
Für die Mehrheit der Gläubiger ist das vorgeschlagene Sanierungskonzept, das einen harten Schuldenschnitt von 65 bis 70 Prozent vorsieht, weiterhin nicht akzeptabel. Die Zustimmung der Gläubiger zu einem Nachlassvertrag ist aber Voraussetzung, dass das GZO aus der Nachlassstundung herauskommt. Andernfalls droht die Liquidation, also die Zerschlagung des GZO.
Die Rolle der Aktionärsgemeinden
In der definitiven Nachlassstundung muss also eine Lösung gefunden werden, die auch die Gläubiger akzeptieren können. Dabei dürften die zwölf Aktionärsgemeinden des GZO eine wichtige Rolle spielen.
Neben dem Schuldenschnitt sieht das Sanierungskonzept vor, dass die Aktionärsgemeinden neues Kapital in der Höhe von 50 Millionen Franken einschiessen. Gemäss einer Mitteilung vom 6. Dezember haben die Vertretungen der Aktionärsgemeinden an einer internen Informationsveranstaltung Ende November von der Einschätzung der mit der Erstellung des Sanierungskonzepts betrauten Fachexperten Kenntnis genommen.
Individuelle Analyse, mehr Zeit für Kreditanträge
«Die Exekutiven der zwölf Aktionärsgemeinden werden die Ausgangslage nun individuell analysieren und darüber befinden, ob sie sich entsprechend ihrer heutigen Besitzverhältnisse an der Sanierung beteiligen wollen», heisst es. Und es wird angekündigt, dass der Prozess etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen werde. «Bis alle Entscheidungen gefällt und unter den Aktionärsgemeinden abgestimmt sind, wird es noch zwei Monate dauern.« Bis Mitte Februar 2025 soll feststehen, ob und in welcher Höhe Kreditanträge an die Stimmberechtigten in den Gemeinden ausgearbeitet werden.
Auch das GZO selber hat sich vor kurzem vernehmen lassen, im Rahmen der Publikation des Zwischenabschlusses per Ende September. Dieser weist nicht zuletzt aufgrund der von der Spitalleitung als zwingend taxierten Abschreibungen einen Verlust von rund 121 Millionen Franken aus, was eine Überschuldung der AG zur Folge hat.
Hohe Wertberichtigungen wie erwartet und konzilianter Tonfall
Nach der Einstellung des Neubauprojekts habe eine Überprüfung des Geschäftsplans ergeben, dass die Werthaltigkeit der Sachanlagen (Immobilien, Anlagen im Bau) der GZO AG nicht mehr gegeben ist und daher eine Wertberichtigung erforderlich ist. Der Abschreiber bewegt sich im Rahmen dessen, was das GZO bereits bei der Vorstellung des Sanierungskonzepts bekanntgegeben hatte.
Operativ hat das GZO in den ersten neun Monaten einen Gewinn von 3,9 Millionen Franken erwirtschaftet (ohne Rückstellungen für Personalkosten sowie Kosten für Berater und Sachwalter).
In den kommenden Monaten werde das Sanierungskonzept weiter verfeinert und konkretisiert, hält die Spitalleitung fest. Immerhin schlägt sie dabei einen konzilianten Ton an. «Die GZO AG Spital Wetzikon wird dazu weiterhin in konstruktivem Dialog mit allen relevanten Anspruchsgruppen stehen, um die notwendigen Lösungen zu erarbeiten.» Zu diesen relevanten Gruppen zählen zweifelsohne auch die Obligationäre.