Die GZO Creditor Group deckt den Verwaltungsrat und die Berater PwC und Wüest Partner mit Vorwürfen ein und droht mit Klagen. Den beiden Sachwalter werden gar Interessenkonflikte unterstellt. Der GZO-Verwaltungsrat hat nun seinen Rücktritt angekündigt und damit ein Signal für einen Neuanfang gesetzt.
Nein, um das unter Nachlassstundung stehende GZO Spital Wetzikon samt seiner notleidenden Anleihe im Nominalwert von 170 Millionen Franken ist es nach den Wellen, welche die Versammlung der Anleihensgläubiger vom 25. Oktober geschlagen hat – Stichworte: Sanierungskonzept mit scharfem Schuldenschnitt, Abstimmung über die Anträge der Gläubigergruppe GZO Creditor Group – nicht lange ruhig geblieben (ganz im Gegensatz zum Neubau, wo die Arbeiten schon seit Monaten ruhen und der inzwischen offiziell als «Spitalbrache» bezeichnet wird).
Gleich zwei Meldungen dazu sind am Mittwoch an die Medien verschickt worden. Die Gläubigergruppe teilt mit, sie habe beim Bezirksgericht Hinwil die sofortige Absetzung der beiden Sachwalter beantragt. Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach waren Anfang Mai vom Bezirksgericht eingesetzt worden, nachdem das GZO provisorische Nachlassstundung beantragt hatte. Die beiden Sachwalter haben den Auftrag, die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Interessenkonflikte in Gossau?
Die GZO Creditor Group ist der Ansicht, dass die positive Haltung der Sachwalter zum vorgeschlagenen Sanierungskonzept gezeigt habe, dass «die beiden Sachwalter entgegen ihrer treuhänderischen Pflicht nicht im Interesse der Gläubiger handeln».
Spitalbrache in Wetzikon (Bild: finews.ch)
Zudem werden Interessenkonflikte geltend gemacht. Umbach-Spahn solle «Berichten zufolge» mit einem Mitglied des Gemeinderats von Gossau, eine der zwölf Aktionärsgemeinden des GZO, verheiratet sein. Und der Gemeindepräsident von Gossau (ZH) Jörg Kündig sei zufällig auch Präsident des Verwaltungsrates des GZO. Die Gläubigergruppe fordert auch den Rücktritt von Kesselbach, weil er in derselben Anwaltskanzlei arbeitet wie Umbach-Spahn.
Neuanfang im GZO-Verwaltungsrat
Die zweite Mitteilung stammt vom GZO selber. Darin kündigt der Verwaltungsrat der GZO AG seinen Rücktritt in globo an. «Für die Mitglieder des Verwaltungsrates der GZO AG ist der geeignete Zeitpunkt gekommen, um Hand zu bieten für eine Nachfolgelösung. Allen Verwaltungsräten ist es wichtig, dass ein geordneter Übergang zu einer personellen Neubesetzung des GZO-Verwaltungsrats stattfinden kann.»
Das weitere Vorgehen werde in Absprache mit den Eigentümern erfolgen, den Aktionärsgemeinden des GZO. Ziel aller Verwaltungsratsmitglieder sei, eine starke und finanziell gesicherte Gesundheitsversorgung für das Zürcher Oberland zu erreichen.
Definitive Nachlassstundung per Ende Jahr?
Doch weshalb kommt diese Ankündigung des Kollektivrücktritts gerade jetzt, weshalb soll der Zeitpunkt dafür «geeignet» sein? Im Schreiben heisst es dazu, dass das Sanierungskonzept und das seit Anfang Jahr laufende Sparprogramm am Spital Wetzikon die beiden Stützen für die umfassende und nachhaltige finanzielle Gesundung bildeten. «Wenn das Bezirksgericht Hinwil der Überführung der provisorischen in die definitive Nachlassstundung per 31. Dezember 2024 zustimmt, erhält die GZO AG Zeit, um das Sanierungskonzept umzusetzen.»
Keine Medienmitteilung versandt, aber immerhin neue Informationen auf der Website aufgeschaltet, haben die beiden angeschossenen Sachwalter. Sie haben am 11. und 13. November Gläubigerinformationsveranstaltungen durchgeführt. Das GZO hat nicht nur Obligationäre als Gläubiger, sondern auch andere Finanzgläubiger (Darlehen), Handwerker, Lieferanten usw. Aus der Präsentation geht hervor, dass die beiden Sachwalter an ihrer Beurteilung festhalten: «Aus heutiger Sicht stellt das Sanierungskonzept die Gläubiger wirtschaftlich besser als ein Konkurs.»
Brief an Gemeindepräsidenten
Aber bereits in den Tagen zuvor hat der Fall GZO immer wieder für Schlagzeilen gesorgt.
Schon am 6. November hatte die Gläubigergruppe einen Brief an alle Präsidenten der zwölf Aktionärsgemeinden geschickt und darin, wie finews.ch berichtete, zwei Auswege aus der verfahrenen Situation skizziert: bessere Konditionen für die Gläubiger oder Konkurs.
«Missbräuchlich und gläubigerschädigend»
Und am 11. November hat die GZO Creditor Group eine neue Präsentation zu den Vermögenswerten der GZO vorgelegt, die einem Rundumschlag gleichkommt. Es gehe klar hervor, «dass das GZO missbräuchlich handelt und die Gläubiger zu schädigen versucht». Der Plan des GZO sei gut für die Aktionäre (also die Gemeinden), aber schlecht für die Gläubiger.
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