Die Uhr tickt. Bisher kann erst ein kleiner Teil der Schweizer Vermögensverwalter die bis Ende Jahr notwendige Finma-Bewilligung vorweisen. Entsprechend gross war das Interesse an einer virtuellen Fachtagung der Finanzaufsicht zum Thema.
«Für die meisten Institute, die Arbeitsorganisation (AO) und die Finma steht die Arbeit nun noch bevor», betonte Philip Hinsen, bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) Leiter des Geschäftsbereichs Asset Management ad interim. «Bis Ende Januar haben wir rund 300 Gesuche erhalten, was etwas mehr als 10 Prozent der angekündigten Gesuche entspricht», sagte er weiter.
Bisher seien 152 Vermögensverwalter und 5 Trustees bewilligen worden, heisst es in einer Mitteilung des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) vom Dienstag. Das bedeute, dass für die Mehrzahl der Institute, die AO und auch die Finma die meiste Arbeit nun noch bevorsteht.
Ab Juni wird die Bearbeitungszeit länger
«Wir empfehlen den Instituten, sich eingehend mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und frühzeitig die notwendigen Vorkehrungen zu treffen», mahnte Hinsen. Die Finma sei vorbereitet, die Gesuche zu bearbeiten.
Die Institute müssten ihr Gesuch so bald als möglich einreichen, um die gesetzliche Frist nicht zu verpassen. Spätester Termin für die Gesuche bei der AO sei der 30. Juni 2022. Institute, die ihr Gesuch später einreichen, müssten von einer längeren Bearbeitungszeit ausgehen.
Schwankende Qualität
Die bisherige Erfahrung habe gezeigt, dass sowohl die Kosten als auch die Verfahrensdauer der einzelnen Gesuche deutlich variiere. Beides sei stark von der Qualität des Gesuchs abhängig. Ein sorgfältig vorbereitetes Gesuch könne sowohl die Kosten als auch die Dauer «massgeblich positiv beeinflussen».
Die Video-Aufzeichnung der Fachtagung und die Präsentationen können auf der Finma-Homepage abgerufen werden.