Der Schweizer Lebensversicherer und die Warenhauskette streiten sich um die Miete für das Manor-Flaggschiff an der Zürcher Nobelmeile. Gegen ein nun gefälltes Urteil legte Swiss Life umgehend Berufung ein.
Das immer wieder in die Öffentlichkeit getragegen juristische Hickhack zwischen dem grössten Schweizer Lebensversicherer und dem Detailhändler Manor erreichte heute Montag mit dem Urteil des Zürcher Mietgerichts einen neuen Höhepunkt. Dennoch ist ein Ende nicht in Sicht.
Entbrannt ist der Streit um das Flaggschiff-Warenhaus von Manor in Zürich: Weil der Versicherer längerfristig die Miete für das Oscar-Weber-Gebäude an der noblen Zürcher Bahnhofstrasse 75-79 erhöhen will, sah sich die Manor dort zum Wegzug gedrängt. Und wehrte sich vor Gericht.
Beide Seiten beanspruchen Sieg
Insbesondere forderte dabei Manor, dass Swiss Life den Mietvertrag bis 2019 zu «marktüblichen Konditionen» verlängert. Mit dieser Forderungen drang die Klägerin vor dem Zürcher Mietgericht nun teilweise durch. Wie Manor nämlich heute Montag mitteilte, verpflichtet das Urteil die Eigentümerin Swiss Life, Manor eine Offerte über die Fortführung des Mietvertrags zur Nutzung des Gebäudes als Warenhaus zu unterbreiten.
Swiss Life hingegen beanspruchte in einer eigenen Mitteilung, mindestens einen Teilsieg vor Mietgericht errungen zu haben. So habe das Gericht die Ansicht von Swiss Life gestützt, dass Teile des Gebäudekomplexes nicht mehr als Warenhaus genutzt werden müssen. Swiss Life stellte von Anfang an klar, dass sie einen breiteren Mieter-Mix in den Prestige-Liegenschaften will.
Ein Fall fürs Obergericht
So oder so will der Versicherer für die Durchsetzung eines höheren Mietzinses im Vertrag mit Manor an die nächste Instanz gelangen – und dazu beim Zürcher Obergericht Berufung einreichen.
Swiss Life pocht dabei auf seine Verantwortung als Verwalter von Milliarden an Vorsorge-Geldern. «Wir erachten es als unsere Pflicht, für die Gelder unserer Kunden einen marktgerechten Zins zu erwirtschaften», teilte das Unternehmen mit.