Die Schweiz und die USA haben sich auf eine Neufassung des FATCA-Abkommens geeinigt. Neu wird auch die Schweiz im Rahmen eines automatischen Informationsaustauschs entsprechende Informationen aus den USA erhalten.
Das neue FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act) zwischen der Schweiz und den USA wurde am 27. Juni 2024 in Bern unterzeichnet, wie es in einer Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) vom Donnerstag heisst.
Damit wird der Datenfluss ab 2027 in beide Richtungen laufen. Derzeit liefert die Schweiz einseitig Informationen zu Finanzkonten an die USA. In Zukunft wird sie im Rahmen eines automatischen Informationsaustauschs auch entsprechende Informationen aus den USA erhalten, wie es weiter heisst.
FATCA trat 2014 in Kraft. Die Regelung verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine Steuer erheben.
Gegenseitiger automatischer Austausch
Für die Schweiz gilt derzeit das sogenannte «Modell 2». Dabei werden mit Zustimmung der US-Kundinnen und -Kunden Kontodaten von schweizerischen Finanzinstituten direkt an die US-Steuerbehörde übermittelt. Liegt keine Zustimmung vor, müssen die USA diese auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern. Umgekehrt fliessen keine Kontodaten von den USA in die Schweiz.
Beim nun vereinbarten Wechsel in das Modell 1 tauschen die Steuerbehörden beider Länder gegenseitig automatisch Informationen über Kontodaten aus, wie es weiter heisst.
Zur Umsetzung des FATCA-Abkommens ist eine Anpassung des nationalen Rechts erforderlich. In der Schweiz werden die Eidgenössischen Räte darüber befinden. Gemäss aktueller Planung sollte der Modellwechsel der Schweiz per 1. Januar 2027 in Kraft treten, schreibt das SIF weiter.