Schlechte Nachrichten für die Schweizer Anbieter von Konsumkrediten wie Cembra, Bank Now und Co: Der Zinssatz, den Banken in der Schweiz für Konsumkredite verrechnen dürfen, bleibt auch im nächsten Jahr gedeckelt.
Der Höchstzinssatz für Konsumkredite bleibt auch im kommenden Jahr auf dem tiefstmöglichen Niveau von 10 Prozent, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Montag mitteilt. Bei Überziehungskrediten, wie zum Beispiel bei Kreditkarten, liegt die Obergrenze bei 12 Prozent.
Diese Maximalzinssätze, die gemäss einem festgeschriebenen Berechnungsmechanismus festgelegt werden, gelten damit bereits seit 2016 unverändert. Damals wurde der Höchssatz von 15 auf 10 Prozent reduziert.
Erster Rückgang seit Jahren
Das setzt der Branche zu. Das Volumen der Konsumkredite in der Schweiz hat laut der Zentralstelle für Kreditinformationen per Ende 2020 ein Volumen von 7,85 Milliarden Franken erreicht. Das waren 3,2 Prozent weniger als im Vorjahr und der erste Rückgang seit Jahren.
Laut Cembra, die nach eigenen Angaben in der Schweiz einen Marktanteil von 41 Prozent bei Konsumenten-Krediten hält, sei das Volumen bis Mitte 2021 auf 7,81 Milliarden Franken gesunken. Neben der Credit Suisse-Tochter Bank Now ist noch die Migros Bank stark in diesem Geschäft vertreten.
Wichtigste Grundlage bei der Berechnung sind die Refinanzierungskosten der Anbieter. Als Referenz-Zinssatz diente dabei bisher der Dreimonats-Libor. Mit dessen Auslaufen per Ende Jahr wird er von dem über drei Monate aufgezinsten Saron abgelöst, wie es weiter heisst.
Bis 80'000 Franken und länger als 3 Monate
Der Höchstsatz wurde bisher jährlich per Verordnung festgelegt. Die nun per 1. Januar erlassene Verordnung ist unbefristet, soll jedoch jährlich überprüft werden.
Als Konsumkredite nach dem Konsumenten Kreditgesetz (KKG) gelten in der Schweiz Kredite an Privatpersonen zwischen 500 und 80'000 Franken, die eine Laufzeit von mehr als 3 Monaten haben. Privatkredite mit einer Laufzeit von höchstens 3 Monaten, unter 500 Franken oder über 80'000 Franken gelten nicht mehr als Konsumkredite. Auch Geschäftskredite (Firmenkredite) sind unabhängig von ihrer Höhe und Laufzeit nicht dem KKG unterstellt.