SwissRespect wollte nachweisen, dass die Übermittlung von Mitarbeiterdaten an die US-Behörden rechtswidrig sei. Nach einem Rückschlag geht der Verein in Berufung.
Der als Interessensvertretung von Unternehmen und Mitarbeitern agierende Verein SwissRespect hatte beim Genfer Gericht erster Instanz einen Klageantrag gegen die HSBC Private Bank (Suisse) SA eingereicht, um feststellen zu lassen, dass das Übermitteln von Daten an das US-amerikanische Justizministerium (DoJ) rechtswidrig sei, und um jegliches weiteres Übermitteln von Daten zu verbieten.
Am 15. Oktober 2012 hat das das Gericht den Klageantrag von SwissRespect jedoch abgewiesen, da es in Erwägung zieht, dass der Verein «keine sichere und ohne weiteres feststellbare Anerkennung sowie solch einen repräsentativen Charakter» in seinem Tätigkeitsfeld der Verteidigung von Akteuren des schweizerischen Finanzplatzes erworben habe und somit nicht über die entsprechende Eigenschaft zum Handeln verfüge.
Berufung eingelegt
Laut Gericht habe SwissRespect nur einige unbedeutende sowie vereinzelte Tätigkeiten entwickelt. Kurzum: SwissRespect sei auf den fahrenden Zug aufgesprungen.
Mithilfe seines Anwalts, Douglas Hornung, hat SwissRespect am 29. Oktober 2012 beim Gerichtshof Genf Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt, wie der Verein am Montag mitteilte.
Umfangreiche Dokumente
Zur Unterstützung seiner Berufung hat SwissRespect sämtliche Artikel aus und Beiträge in den Medien gebündelt vorgelegt, die ihm seit Juni 2012 gewidmet waren. Das gebündelte Dokument weist eine Stärke von fast 10 cm auf...
Sollte der erste Entscheid durch das Gericht bestätigt werden, verfügt SwissRespect über keine rechtliche Handhabe in dieser Angelegenheit mehr, und somit wäre der einzige schmale Weg, über den die verratenen Angestellten verfügen, ihnen für immer versperrt.
Teure Verfahren
Natürlich kann theoretisch jeder an das DoJ verratene Angestellte einen Klageantrag bei Gericht einreichen, um feststellen zu lassen, dass die Übermittlung seiner Daten rechtswidrig ist, und um einzufordern, dass keine weitere Datenübermittlung erfolgt.
In der Realität sind diese Verfahren sehr teuer, und die meisten Angestellten würden es berechtigterweise und aus Angst vor Repressalien niemals wagen, ein Verfahren gegen ihren Arbeitgeber anzustrengen.
Zuversicht bleibt
SwissRespect ist dahingehend zuversichtlich, dass der Gerichtshof seiner Berufung stattgeben wird.
In der Erwartung der Entscheidung durch das Genfer Gericht schiebt es SwissRespect auf, einen weiteren Klageantrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Übermittelns von Daten einzureichen, zu deren Vorlage bei den Gerichten in Zürich und gegen die anderen durch diese Affäre betroffenen Banken die Organisation sich anschickte.