Allen Skandalen zum Trotz: Bei der UBS konnte ein Händler noch vor wenigen Jahren eine Transaktion in zweistelliger Milliardenhöhe auslösen. Sein Chef wurde gefeuert – und erhält nun einen Bonus.
Der Fall Kweku Adoboli war 2011 so etwas wie der letzte Weckruf für die UBS. Der Investmentbanker hatte über einen längeren Zeitraum unerlaubte Transaktionen durchgeführt und der UBS einen Handelsverlust von rund 2 Milliarden Dollar eingebrockt. Oswald Grübel nahm daraufhin als UBS-Chef den Hut, und die Bank verschärfte die internen Risikokontrollen massiv.
Doch ob diese wirklich funktionieren, ist angesichts eines nun bekanntgewordenen Falles höchst fraglich. Denn im Mai 2013 vollzog ein Händler am Emerging-Markets-Desk in der UBS-Investmentbank in New York eine Transaktion über sagenhafte 18 Milliarden Dollar.
Wie aus einem Artikel des «New York Law Journal» hervorgeht, bemerkten die Risiko- und Aufsichtskontrollen nichts – die Transaktion sei nicht «autorisiert» gewesen.
Handelschef verschwieg Vollzug dem Risiko-Team
Erst dem Handelschef für «Emerging Markets», Gianluca Passaretta (Bild links), fiel der Trade auf. Er versuchte daraufhin, nachträglich die Autorisierung vom UBS-Risiko-Team einzuholen. Allerdings verschwieg Passaretta, dass der Trade bereits vollzogen war. Das Risiko-Team verweigerte die Autorisierung, einen Monat später feuerte die UBS ihren Emerging-Markets-Handelschef.
Bekannt wurde der Fall erst nachdem Passaretta seinen gesperrten Bonus über das Schiedsgericht der Finra (Financial Industry Regulatory Authority) eingefordert hatte. Die Finra gestand ihm 2016 ingesamt 2,3 Millionen Dollar zu – ein Entscheid, den die UBS umgehend anfocht.
Nicht die Schuld des Handelschefs
Ein Handelgericht in New York hat Passaretta nun doch recht gegeben. Seine Kündigung sei nicht gerechtfertigt gewesen, schliesslich habe sein Untergebener den Trade vollzogen, nicht er, folgte die Richterin der Argumentation des Finra-Schiedsgerichtes. Wie es der Praxis an der Wall Street entspricht, enthält ein Arbeitsvertrag jeweils auch den Passus, bei Streitigkeiten das Finra-Schiedsgericht einzusetzen.
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