SAirGroup: Verfahren (noch nicht ganz) abgeschlossen

Apropos SAirGroup: Die Airline war der grösste inländische Schuldner, der am Frankenanleihenmarkt je zahlungsunfähig geworden ist. Das Liquidationsverfahren nahm Jahrzehnte in Anspruch, von 2001 bis zum vergangenen Jahr. Die Schlusszahlung an die Obligationäre erfolgte Anfang 2024. Insgesamt erhielten die Obligationäre über die Jahre Abschlagszahlungen von 23,54 Prozent, also knapp einen Viertel ihrer ursprünglichen Forderung.

Den definitiven Schlussstrich zog der vom Tag 1 mit dem Fall betraute Liquidator Karl Wüthrich allerdings erst im vergangenen November. Damals orientierte er die Gläubiger über seinen Schlussbericht. Im entsprechenden Gläubigerzirkular Nr. 40 widmet er sich nochmals dem immer noch hängigen Gerichtsverfahren in einem Zivilprozess in Belgien, eine Auseinandersetzung mit dem Liquidator von Sabena.

Wenn das Geld nicht verteilt werden kann

Ein allfälliges Urteil zulasten der SAirGroup könne in der Schweiz nicht anerkannt und als vollstreckbar erklärt werden und sei deshalb kein Hinderungsgrund für einen Abschluss der Liquidation, schreibt Wüthrich.

Spannend ist der Umgang mit dem Problem, dass wegen fehlender Zahlungsinstruktionen nicht alle Nachlassdividenden abgerufen worden sind. Es geht immerhin um 2'113 Gläubiger, die mehr als 8 Millionen Franken zugute hätten (die ersten drei Abschlagszahlungen sind verjährt).

Winzige «ultimative Schlusszahlung» in zehn Jahren

Auch sind dem Liquidator bis heute gar nicht alle Obligationen eingeliefert worden (mit Ansprüchen auf Abschlagszahlungen von 1,3 Millionen Franken) – ist es nur Zufall, dass in der entsprechenden Rangierung aller SAirGroup-Anleihen ausgerechnet der an der Börse immer noch vermerkte Wandler mit vermissten Obligationen im Nennwert von 8,195 Millionen Franken obenauf schwingt?

Die nicht ausbezahlten Nachlassdividenden werden nun auf einem Konto bei der ZKB deponiert. Zehn Jahre werden (berechtigte) Forderungen der Gläubiger noch aus diesem Topf bedient. Danach kommt es zu einer Nachzahlung (quasi einer ultimativen Schlusszahlung) an die Gläubiger der 3. Klasse (zu der die Obligationäre zählen), die allerdings «0,1 Prozent kaum übersteigen wird».

Vereinbarung mit der ZKB

In der dafür mit der ZKB abgeschlossenen und vom Gläubigerausschuss abgesegneten Vereinbarung ist auch die weitere Entschädigung von Wüthrichs Kanzlei Wenger Plattner Rechtsanwälte geregelt.

Nachdem sich das Nachlassgericht davon überzeugt habe, dass alle Aktiven liquidiert und die Erlöse verteilt worden seien, werde er die Löschung der SAirGroup beim Handelsregisteramt Zürich anmelden, hält der Liquidator in seinem Zirkular abschliessend fest – und bedankt sich artig für das «über all die Jahre geschenkte Vertrauen».

Was Idorsia besser machte als das GZO Spital Wetzikon

Nach dem Kollaps der Airline dauerte es übrigens mehr als 20 Jahre, bis mit dem GZO Spital Wetzikon 2024 erneut ein inländischer Anleihenschuldner zahlungsunfähig wurde. Das GZO befindet sich zurzeit in der definitiven Nachlassstundung, als Sachwalter fungieren zwei Anwälte aus Wüthrichs Kanzlei.

Dieser Fall, über den finews.ch ausführlich berichtete, ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Unter anderem stossen sich viele GZO-Obligationäre daran, dass der Schuldner – anders als Idorsia, die mindestens diesbezüglich als Vorbild gelten könnte – nicht von sich aus eine Anpassung der Anleihensbestimmungen mit einer Verlängerung der Laufzeit vorgeschlagen hat.

Aber zurück zu den Wandelanleihen: Eigentlich schade, dass das an sich faszinierende und bewährte Instrument auf diesem Weg in die Schlagzeilen geraten muss – und kaum mehr von Schweizer Unternehmen zur Mittelbeschaffung am Kapitalmarkt eingesetzt wird.