Der Handel mit Krypto-Währungen erhält in der Europäischen Union eine einheitliche Regulierung.
Am späten Donnerstag haben sich die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament auf wegweisende Regeln zur Regulierung von Krypto-Vermögenswerten und -Dienstleistungen geeinigt. Sie sollen die Konsumenten schützen und gleichzeitig das Gedeihen des aufstrebenden Marktes ermöglichen. Zuvor hatten die politischen Entscheidungsträger über den Rahmen des Regelentwurfs «Markets in Crypto Assets» (kurz Mica) fast zwei Jahre lang gefeilscht.
Informationsaustausch
Derzeit divergiert geltendes Recht von Land zu Land teilweise erheblich. Die Fassung vom Donnerstag sieht nun unter anderem Standards vor, wonach Krypto-Asset-Dienstleister eine Zulassung benötigen, um in der EU tätig werden zu können. Die nationalen Behörden müssen die Genehmigungen innerhalb von drei Monaten erteilen. Die lokalen Regulierungsbehörden werden Informationen mit der paneuropäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) austauschen.
Besserer Konsumentenschutz
Nach dem dramatischen Zusammenbruch von TerraLuna zielt die Mica-Verordnung auch darauf ab, den Konsumentenschutz zu verbessern. So müssen Emittenten von Stablecoins ausreichend Liquiditätsreserven bilden. Darüber hinaus werden alle so genannten Stablecoins von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) beaufsichtigt, wobei eine Präsenz des Emittenten in der EU Voraussetzung für jede Emission ist.
Nicht zuletzt werden Akteure auf dem Markt für Krypto-Vermögenswerte auch verpflichtet sein, Informationen über ihren Umwelt- und Klima-Fussabdruck anzugeben.
Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor das förmliche Annahmeverfahren durchlaufen wird.