Im Korruptions- und Geldwäschereifall rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB ist der erste ausländische Angeklagte verurteilt worden: ein Schweizer, der die Niederlassung der Falcon Private Bank in Singapur leitete.

Der 42-jährige Schweizer Jens Sturzenegger, ist von der Justiz in Singapur zu 28 Wochen Gefängnis sowie zu einer Busse von 128'000 Singapur Dollar (knapp 100'000 Franken) verurteilt worden, wie verschiedene lokale Medien am Mittwoch berichteten. Er war in insgesamt 16 Punkten angeklagt worden, wovon er sich in sechs für schuldig erklärt hatte. Konkret ging es um mangelnde Sorgfaltsabklärungen im Zusammenhang mit Milliarden-Zahlungen aus dem 1MDB-Staatsfonds, wie finews.ch schon früher berichtete.

Sturzenegger ist die fünfte Person, die sich im Zusammenhang mit diesem 1MDB-Fall vor Gericht in Singapur zu verantworten hat – und der erste Ausländer. Die Falcon Private Bank in Singapur wurde bereits im vergangenen Oktober auf Geheiss der lokalen Finanzmarktaufsicht, der Singapore Monetary Authority (MAS), geschlossen.

Gegen Kaution bisher frei

Am 5. Oktober wurde Sturzenegger verhaftet und später gegen eine Kaution von 80'000 Singapur Dollar wieder auf freien Fuss gesetzt.

Von den vier bisher Verurteilten arbeiteten deren drei bei der BSI: Yak Yew Chee, Yeo Jaiwei and Yvonne Seah Yew Foong.

Insbesondere das Verfahren gegen Yeo brachte Licht in die Geschäftsprozesse bei der BSI, zumal der frühere Wealth-Management-Chef Kevin Swampillai vor Gericht aussagte, das Top-Management der Bank sei nichts anderes als ein «lame duck committee» gewesen, also ein Ausschuss lahmer Enten. Die fehlende zentrale Kontrolle habe dazu geführt, dass die Bankangestellten völlig freie Hand gehabt hätten, wie sie mit den Kunden verkehrten.

Wohl nicht ganz zufällig

Die internationale Nachrichtenagentur «Bloomberg» mutmasste in einem Artikel von vergangener Woche, dass der frühere BSI-Asien-Chef Hanspeter Brunner auch noch angeklagt werden könnte, zumal die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ein Enforcement-Verfahren gegen Brunner im vergangenen Jahr einleitete und darüber hinaus die Singapurer Aufsichtsbehörde MAS ihre Untersuchungen der dortigen Strafverfolgungs-Instanz weiterleitete.

Dass «Bloomberg» diesen Artikel publizierte, mutete auch nicht ganz zufällig an.

Ohne Präzedenzfall

Sandy Baggett, eine Anwältin in Singapur von der internationalen Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer und frühere Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft in dem asiatischen Stadtstaat, stellte in dem Beitrag von «Bloomberg» fest: Es sei ohne Präzedenzfall, dass die MAS bei der Weiterleitung von Ermittlungen an die Strafverfolgungsbehörden Namen genannt habe. Dies sage einiges über die Qualität an Beweismitteln aus, welche die Behörden offenbar hätten, folgerte Baggett.