Der Erdölkonzern Shell muss seinen CO2-Ausstoss doch nicht drastisch reduzieren. Ein Gericht in Den Haag hob ein entsprechendes Klimaurteil auf und wies die Klage von Umweltschützern ab.

Das Urteil wird als Sieg für Shell gesehen: Das Berufungsgericht im niederländischen Den Haag hob am Dienstag ein Urteil von 2021 auf, das den Erdölkonzern verpflichtete, seine CO₂-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 45 Prozent gegenüber dem Niveau von 2019 zu senken.

Das Nachsehen hat Milieudefensie. Die Umweltschutzorganisation, die Shell als «einen der grössten Klimaverschmutzer der Welt» bezeichnet, hatte in erster Instanz noch recht bekommen.

Nun erklärten die Richter, Shell habe zwar eine Pflicht, sich für den Klimaschutz international einzusetzen. Doch einen konkreten Prozentsatz bei der Senkung des CO₂-Ausstosses könne dem britischen Konzern nicht auferlegt werden.

Urteil wird angefochten

Eine Reduzierung etwa bei der Produktion von Erdgas könnte zu einer weltweiten Zunahme bei der Kohleförderung führen, was deutlich schlechter für das Klima wäre, so das Gericht. 

Der Fall hat Präzedenzcharakter: Milieudefensie sieht in dem Verfahren gegen Shell auch einen Testfall für sein Vorgehen gegen andere Grosskonzerne, einschliesslich Banken. Die Organisation hat denn am Dienstag angekündigt, das Urteil anzufechten.

Wird Shell auch in nächster Instanz freigesprochen, hätte das Urteil auch international Vorzeigecharakter.

In der Schweiz sind in der jüngsten Vergangenheit auch Versicherungskonzerne und Grossbanken immer wieder in den Fokus von Umweltverbänden geraten. Diese werfen ihnen vor, sich zu wenig für den Klimaschutz zu engagieren.