Eigentlich dürfen unabhängige Vermögensverwalter seit Anfang Jahr ohne Lizenz der Finanzaufsicht nicht mehr geschäften. Doch wer einen Antrag eingereicht hat, hat eine Gnadenfrist erhalten. Nun kommt die neueste Wasserstandsmeldung zu den Bewilligungen.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat Ende Juni insgesamt 950 Bewilligungen an Gesuchsteller erteilt, die nun als Beaufsichtigte unabhängige Vermögensverwalter (EAM) und Trustees operieren dürfen. Dies vermeldete die Behörde am Freitag.
Dies bedeutet einen Fortschritt zu den bis Ende 2022 erteilten 670 Bewilligungen; allerdings haben die Finma und die Selbstregulierung-Organisationen noch einen ganzen Berg abzuarbeiten, sind doch insgesamt 1’749 Gesuche für eine entsprechenden Bewilligungen eingegangen.
Auch nach dem Stichtag Gesuche eingereicht
Im Detail haben nun von den bis zum Jahresende 2022 1’699 Gesuchen 931 Institute (888 Vermögensverwalter, 43 Trustees) eine Bewilligung erhalten, darunter acht Institute sowohl als Vermögensverwalter als auch als Trustee.
Weiter sind auch nach dem Stichtag vom 31. Dezember letzten Jahres 50 Bewilligungsgesuche eingegangen. Von diesen hat die Finma zehn Institute bewilligt, darunter ein Institut sowohl als Vermögensverwalter als auch als Trustee.
Zäsur für die Branche
Die Unterstellung unter die Finanzrichtlinien Fidleg und Finig markiert eine Zäsur für die Schweizer EAM-Branche, was auch erstmals seit Jahren zu einer erhöhten Konsolidierung unter den Finanz-KMU geführt hat. 1'060 Institute hatten der Behörde zudem im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass sie kein Gesuch einreichen werden.