Der Schweizerische Gewerkschaftsbund möchte schon lange die staatliche Rentenversicherung mit Milliarden aus der SNB-Schatulle absichern. Jetzt macht er Ernst.
Die hohen Überschüsse der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aus ihren Investitionen im Ausland und den Negativzinsen im Inland haben es den Gewerkschaftern schon lange angetan. Gemeinsam mit Teilen der SVP versuchte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), das Vorsorgewerk AHV auf diesem Weg finanziell abzusichern. Dieser Vorstoss scheiterte aber an den Mitteparteien im Ständerat.
Das eigentliche Ziel des SGB ist es, den finanziellen Druck von der AHV und damit allfälligen Abbauvorlagen aus dem Bundesrat Wind aus den Segeln zu nehmen. Die AHV ist notorisch unterfinanziert. Im Herbst werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre abstimmen.
Rentabilität und Negativzinsen
Sowohl die AHV als auch die privaten Pensionskassen kämpfen seit Jahren mit der Rentabilität, insbesondere, weil sie mit Anleihen kaum Geld verdienen können. Dies, da die SNB seit 2015 einen Negativzins durchgesetzt hat, um den Franken vor einer übertriebenen Aufwertung zu schützen.
Da aber die Nationalbank gleichzeitig hohe Gewinne in ausländischen Währungen erzielte und erst noch Erlöse dank des Negativzinses einstrich, während die Pensionseinrichtungen mit der Rentabilität kämpften, hat sich der Druck auf die Währungshüterin erhöht.
Gewinne in die AHV
Mit der heute Dienstag lancierten Volksinitiative verlangt der SGB, dass die von der SNB seit 2015 angehäuften Negativzinsen von 11,3 Milliarden Franken an die AHV fliessen sollen. Zusätzlich hoffen die Initianten auf eine jährliche Ausschüttung von 2 Milliarden Franken.
Die SNB hat sich wiederholt gegen eine zweckgebundene Ausschüttung ihrer Gewinne geäussert. Zum einen sieht sie sich durch politische Vorstösse in ihrer Unabhängigkeit beschränkt. Zum anderen möchte sie unbedingt vermeiden, dass sie in der Geldpolitik unnötig eingeschränkt wird. Momentan sieht die Abmachung mit dem Bund die Ausschüttung von maximal 6 Milliarden Franken pro Jahr an Kantone (zwei Drittel) und Bund (ein Drittel) vor. Die Abmachungen gelten jeweils für eine Periode von vier Jahren.
Der SGB nimmt in seinem Argumentarium die Kritik der SNB insofern auf, als dass sie lediglich den Verteilschlüssel anpassen will und der SNB keine Vorgaben bezüglich Anlagepolitik und Renditeziele macht.