Die US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hat gegen die Wertoserklärung der AT1-Anleihen der Credit Suisse in der Schweiz zwei Klagen eingereicht. In einem Interview legt einer der Partner nun seine Argumente dar.
Thomas Werlen (Bild unten) ist der geschäftsführende Partner der US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan in der Schweiz. Die Anwälte haben im Namen von mehr als tausend Klägern gegen den Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma, die AT1-Anleihen der Credit Suisse vollständig abzuschreiben, beim Bundesverwaltungsgericht zwei Beschwerden eingereicht.
Dabei führt Werlen drei Hauptargumente ins Feld. Die Massnahme sei nicht verhältnismässig gewesen, war nicht geeignet die Lage der Credit Suisse zu verbessern und habe gegen Treu und Glauben verstossen, sagt der Jurist in einem Interview mit «Finanz und Wirtschaft» (Artikel bezahlpflichtig).
(Bild: Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan)
«Die Abschreibung hat der Credit Suisse keinen Rappen Liquidität verschafft, die Massnahme war also nicht geeignet. Und ein Kapitalproblem hatte die Bank nicht, ist uns gesagt worden, womit sie auch nicht erforderlich war.»
Unverhältnismässiger Abschreiber
Die Wertloserklärung sei damit nicht verhältnismässig gewesen. Bei der auf Notrecht abgestützten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS am 19. März war verfügt worden, dass der Wert der CS-AT1-Anleihen im Volumen von rund 16 Milliarden Franken auf null gesetzt wird. «Unsere Mandanten haben zusammen etwa 5,5 Milliarden Franken investiert, sie vertreten also rund ein Drittel der AT1 Bonds», sagt Werlen.
Zwar sei in den Bedingungen der Anleihen genannt, dass die Gläubigerhierarchie, also Anleihegläubiger von Aktionären, geändert werden könne. Dafür seien die Bedingungen aber nicht gegeben gewesen und der Schritt damit nicht verhältnismässig. Der Schritt komme einer Enteignung gleich, aber auch dort gebe es ein Recht auf Entschädigung.
Die Finanzmarktaufsicht habe gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstossen. Werlen fordert, dass die Finma-Verfügung aufgehoben wird. «Das wäre der einfachste Weg, die Angelegenheit ohne Steuergeld zu lösen.»