Eine Gruppe von 16 deutschen Anlegern scheiterte mit ihrer 750'000-Euro-Klage gegen den Finanzdienstleister im Besitz von Swiss Life.

Das Kölner Oberlandesgericht sah keine stichhaltigen Beweise für überhöhte Provisionen und wies die Klage einer Gruppe von 16 Kleinanlegern gegen den umstrittenen Finanzberatungsdienst AWD ab.

Das Gericht fand während der Vernehmungen des früheren AWD-Chefs Carsten Maschmeyer und anderer Zeugen keinen Beleg für die behaupteten überhöhte Provisionszahlungen, berichtete «der Spiegel». Mit der Klage wollten die Anlegergruppe 750'000 Euro erstreiten.

Ansprüche verjährt

Die Kläger hatten in den neunziger Jahren auf Anraten von AWD-Beratern Anteile am Immobilienfonds «Fundus 28» erworben, der die Renditeerwartungen jedoch nicht erfüllte.

Nach Urteil des Kölner Oberlandesgerichts sind die Ansprüche der Kläger jedoch verjährt. Zudem befand es den Fondsprospekt nicht als fehlerhaft.

Maschmeyer kann sich nicht erinnern

Maschmeyer selbst hatte in dem Prozess ausgesagt, er könne sich nicht erinnern, dass im Fall des Fundus-28-Fonds mehr als 15 Prozent Provisionen geflossen seien.

Deshalb liess das Gericht die Klage nicht zu. Die Kläger können dagegen Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, berichtet das deutsche Nachrichtenmagazin.

AWD gehört seit 2007 zum Schweizer Versicherungskonzern Swiss Life, der sich seither in mehreren Ländern mit Schadensersatzklagen gegen seine Vertiebstochtger konfrontiert sieht.