Der grösste Schweizer Lebenversicherer Swiss Life plant eine weitere die Senkung der Umwandlungssätze im BVG-Geschäft.
Die Senkung der Umwandlungssätze erfolge per 2022, teilte Swiss Life am Montag mit. Das Tiefzinsumfeld drückt weiter auf die Renten in der beruflichen Vorsorge. Man wolle die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern schrittweise reduzieren. Bestehende Renten sollen unverändert bleiben. Die Vollversicherung werde stark von den KMU nachgefragt und soll auch weiterhin angeboten werden.
Eine nachhaltige Stabilisierung der beruflichen Vorsorge stehe seit Längerem auf der politischen Agenda. Eine Anpassung der Umwandlungssätze auf 6 Prozent, wie dies in der aktuellen bundesrätlichen Botschaft zur BVG-Reform vorgesehen sei, sei aufgrund der demografischen Entwicklung und des Tiefzinsumfelds dringend.
Ab 2023 noch tiefer
Zum 1. Januar 2022 soll der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens für Frauen (Alter 64) und für Männer (Alter 65) auf 6,50 Prozent von derzeit 6,80 Prozent sinken und ab 2023 noch 6,20 Prozent betragen.
Im überobligatorischen Teil des Altersguthaben wird der Umwandlungssatzes bei Frauen von 5,00 auf 4,76 und 4,54 Prozent reduziert. Bei Männern sinken die Zinssätze von 4,95 Prozent auf 4,71 und 4,49 Prozent.