Baloise kürzt BVG-Umwandlungssatz
Die steigende Lebenserwartung in der Bevölkerung und parallel dazu die rückläufige Zinsentwicklung setzen die Vorsorgewerke unter Druck. Nun handelt die Baloise.
Die Baloise Group will den Umwandlungssatz für die Verrentung der obligatorischen Altersguthaben (BVG) bis 2023 schrittweise senken, wie sie am Dienstag mitteilte.
Aktuell beträgt der Umwandlungssatz für Männer im obligatorischen Bereich 6,80 Prozent; 2022 wird er gemäss dem neuen Ansatz auf 6,56 und schliesslich auf 6,29 Prozent im Jahr 2023 sinken.
Politisch stehengeblieben
Im überobligatorischen Bereich lauten die Umwandlungssätze für 2021 auf 4,9 Prozent, für 2022 auf 4,76 und für 2023 auf 4,56 Prozent. Für Frauen belaufen sich die Werte im obligatorischen Bereich auf 6,80, 6,47 und 6,20 Prozent. Für den überobligatorischen Bereich liegen sie entsprechend bei 4,80, 4,69 und 4,49 Prozent.
Als Grund für dieses Vorgehen gibt die Baloise an, dass der Umwandlungssatz, mit dem die Verrentung des obligatorischen Altersguthabens berechnet wird, politisch festgelegt sei und letztmals 2005 verändert wurde. Er entspreche jedoch nicht mehr der gestiegenen Lebenserwartung.
Die neu geltenden Umwandlungssätze gestalten sich wie folgt aus
Wie aus der neuen Aufstellung ersichtlich wird, hält die Baloise am sogenannten Splitting-Modell fest. Will heissen: Die Altersrente wird getrennt nach Altersguthaben aus obligatorischen respektive überobligatorischen Sparbeiträgen kalkuliert.
Das gesetzliche Minimum wird garantiert. Sollte dieses im Einzelfall mit den neuen Umwandlungssätzen rechnerisch nicht erreicht werden, stockt die Baloise die jeweilige Altersrente entsprechend auf und erbringt die garantierten Mindestleistungen, wie es am Dienstag weiter hiess.