Viele Schweizer profitieren von freiwilligen Arbeitgeberbeiträgen zur 2. Säule, schätzen jedoch, dass nur 33 Prozent der Sparguthaben überobligatorisch sind. Laut Oberaufsichtskommission sind tatsächlich 61 Prozent überobligatorisch. Dies ergab eine Umfrage von Sotomo im Auftrag von Zurich Schweiz und den Vita Sammelstiftungen.
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von derzeit 6,8 Prozent ist eine etablierte Grösse in der Schweizer Debatte um die berufliche Vorsorge. «Dennoch sind 71 Prozent der Befragten nicht sicher, was dieser Umwandlungssatz eigentlich bedeutet», stellt Michael Hermann fest, der im Auftrag von Zurich Schweiz und den Vita Sammelstiftungen zum vierten Mal die Bevölkerung zu ihrem Wissen über die 2. Säule befragt hat. «Insbesondere wissen nur 34 Prozent der Befragten, dass für das obligatorische und überobligatorische Guthaben unterschiedliche Umwandlungssätze gelten können.»
Tatsächlich betrifft der gesetzlich festgeschriebene Satz von 6,8 Prozent nur den obligatorischen Teil. Deshalb können die Pensionskassen durch die Senkung des überobligatorischen Umwandlungssatzes bereits heute die künftigen Renten zumindest teilweise an die gestiegene Lebenserwartung und das Zinsumfeld anpassen.
Dabei wenden sie in der Regel einen sogenannt umhüllenden Umwandlungssatz an, der beide Teile umfasst. Dieser umhüllende Umwandlungssatz liegt heute laut der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge bei 5,2 Prozent und damit deutlich unter den 6,8 Prozent des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes. «Die Bevölkerung geht allerdings davon aus, dass der umhüllende Satz deutlich höher liegt, nämlich bei 6,2 Prozent», sagt Hermann. «Sie unterliegt dabei einem Mythos eines hohen und stabilen Umwandlungssatzes.»
Mehr Menschen nehmen Pensionskassen-Beiträge als Investition ins Altersguthaben wahr
Eine ähnliche Verzerrung zeigt sich beim Wissen über das eigene Sparguthaben: «Die Befragten bringen überobligatorische Guthaben vor allem mit hohem Einkommen in Verbindung», sagt Michael Hermann. «Nur gerade 30 Prozent der Befragten sind davon überzeugt, dass sie selbst überobligatorisch versichert sind.» Tatsächlich sind versicherte Lohnbestandteile über einer bestimmten Schwelle vollständig im Überobligatorium. Viele Arbeitgebende versichern jedoch alle Löhne über dem gesetzlichen Minimum.
Nur rund die Hälfte der Befragten zählt ihr Pensionskassenguthaben zum eigenen Vermögen, obwohl dieses für viele den grössten Teil ihres Ersparten ausmacht. Diese Einschätzung hat sich seit der ersten Fairplay-Umfrage vor drei Jahren kaum verändert. Ein wachsendes Bewusstsein für den besonderen Charakter der 2. Säule zeigt sich dagegen bei der Einschätzung der geleisteten Pensionskassenbeiträge: Seit 2022 ist der Anteil, der diese als Investition ins eigene Alterskapital anschaut von 47 auf 59 Prozent gestiegen. Nur noch 41 Prozent sehen in den Pensionskassen-Beiträgen eine Steuer oder eine Gebühr. Der Anteil, der sich bei einer Neuanstellung mit den Pensionskassen-Leistungen des Unternehmens auseinandersetzt, verharrt bei tiefen 21 Prozent.