Bei Lebensversicherungsprodukten sind die Beispielrechnungen oft zu optimistisch, wie die Finanzaufsicht festgestellt hat. Die Aufsichtsbehörde fordert nun rasche Anpassungen.
Transparenz und Information beim Abschluss von Lebensversicherungen sind oft ungenügend. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma), die die Beispielrechnungen der Lebensversicherer untersucht hat.
Die Offerten für fondsgebundene und klassische Lebensversicherungen enthalten gemäss Vorgabe der Finma Beispielrechnungen für drei Szenarien. Diese sollen es den Versicherten ermöglichen, die Risiken und die möglichen zukünftigen Renditen der betreffenden Lebensversicherungsprodukte abzuschätzen.
Mehrheitlich zu optimistisch
Über 90 Prozent der von der Finma geprüften Beispielrechnungen wiesen eine teilweise «weit» zu optimistische Renditeentwicklung auf, wie aus einer Medienmitteilung der Finma vom Mittwoch hervorgeht. Dies gelte insbesondere für das so genannte ungünstige Szenario.
Das ungünstige Szenario soll aufzeigen, wie hoch die Rendite des Lebensversicherungsprodukts bei Ablauf der Police bei einem schlechten Anlageergebnis sein könnte. Die Versicherer wiesen hier im Untersuchungszeitraum Werte aus, die selbst bei der Annahme eines schlechten Anlageverlaufs weit über der risikofreien Rendite lagen.
Auch bei günstigem Marktumfeld keine Garantie
Die Untersuchung zeigt unter anderem auch, dass rund 8 Prozent der Kundinnen und Kunden, die zwischen den Jahren 2010 und 2011 anteilgebundene Versicherungen ohne Garantie mit einer Laufzeit von zehn bis elf Jahren abgeschlossen haben, mit dem Sparteil ihrer Prämien weniger als die risikofreie Rendite erwirtschaftet haben.
Dies zeigt laut Finma, dass die Versicherten auch bei einer positiven Entwicklung der Finanzmärkte mit Anlageergebnissen unterhalb der risikolosen Rendite rechnen müssen.
Rasche Anpassung der Verträge gefordert
Mit der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Aufsichtsverordnung (AVO) soll der Versicherungsplatz Schweiz und insbesondere der Kundenschutz gestärkt werden. Die revidierten Bestimmungen treten mit Übergangsfristen am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie enthalten auch Vorgaben zu den Beispielrechnungen.
Die Finma fordert die Lebensversicherer nun auf, rasch Anpassungen vorzunehmen, damit die Kundinnen und Kunden neue Verträge unter Einhaltung der Transparenz- und Informationspflichten abschliessen können, wie es heisst.