Je nach Interessenlage wird von Lohn-, Zins- oder Rentenklau gesprochen. Dem steht die wirtschaftliche Realität gegenüber, schreibt Herbert Brändli.
Herbert Brändli ist Geschäftsführer der Firma B&B Vorsorge. Er schreibt regelmässig für finews.ch
Das berufliche Vorsorgemodell wird von den Sozialpartnern laufend mit Sparbeiträgen versorgt. Den Versicherten werden entsprechende Altersgutschriften gemacht, welche die Pensionskasse als dritter Beitragszahler mit Zinsgutschriften ergänzt.
Sie äufnet damit individuelle Altersguthaben, welche die persönlich erworbenen Ansprüche der Versicherten markieren und gleichzeitig die Grundlage für die Berechnung der Altersrenten bilden.
Happige Lohneinbussen
In diesem Modell haben die Rechenkünstler der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten wegen zu hohen Umwandlungssätzen (Zinsklau) Pensionierungsverluste von jährlich 600 Millionen Franken ausgemacht.
Zur Sanierung dieser Deckungslücke empfehlen sie eine Reduktion der Umwandlungssätze (Rentenklau). Ansonsten müssten die Sparbeiträge (Beitragsklau) erhöht werden, was den Mitarbeitern von Gewerbebetrieben happige Lohneinbussen von 200 Franken (Lohnklau) verursachen würde.
Gröberes aus der Wissenschaft
Diese versicherungsmathematisch ermittelte Unsumme beträgt hingegen weniger als ein Promille des effektiven Vorsorgevermögens, wird beinahe täglich durch Bewegungen an den Finanzmärkten aufgewogen und könnte problemlos den ordentlichen Erträgen belastet werden.
Etwas gröber hat die Wissenschaft ihr Visier eingestellt. Noch nicht lange her monierte ein prominenter Vertreter den Pensionskassen um 15 Prozent zu tief angesetzte Renten. Heute sind sie ihm 30 Prozent zu hoch. Darum würde im beruflichen Vorsorgesystem ein Loch von 100 Milliarden Franken klaffen. Grund sei der dritte Beitragszahler, den er in seinem Modell zugunsten von risikolosen Anlagen praktisch auf Null reduziert hat.
Bitte ausgewogener
Das für Pensionskassen zuständigen Bundesamt für Sozialversicherung hat diese Argumentationen bis auf die Wortwahl und Zahlenbeispiele übernommen. Ganz im Sinne der Befürworter der Leistungsreduktion hat es zudem herausgefunden, dass mit der Herabsetzung des Umwandlungssatzes die Renten für Niedriglohnbezüger sogar erhöht würden (Aufsichtswunder).
Von der obersten Aufsichtsbehörde dürfte man eine etwas ausgewogenere Beurteilung der Sicherheiten der 2. Säule erwarten.
Pensionierungsgewinne werden übetragen
In Wirklichkeit gewähren Pensionskassen ihre Zinsgutschriften aus den Netto-Erträgen unter Berücksichtigung einer ansehnlichen Sicherheitsmarge. Mit der Differenz werden Leistungsversprechen finanziell abgesichert.
Aufgrund dieser Reserven sind bei der Pensionierung die tatsächlich erwirtschafteten Vermögen zumeist höher als die gutgeschriebenen Altersguthaben. Die Pensionskassen realisieren entsprechende Pensionierungsgewinne, die dann teilweise auf die Rentendeckungskapitalien übertragen werden. Damit und nicht mit Lohn-, Zins- oder Rentenklau werden traditionell die Renten aus beruflicher Vorsorge abgesichert.
Ertragsschwach unterwegs
Eine Ausnahme bilden Vollversicherungslösungen. Die Erträge entsprechen in diesem Fall den Zinsgutschriften und bewegen sich akkurat im mathematischen Modell. Übersteigt das Rentendeckungskapital die Altersguthaben, stehen keine Reserven zur Ausfinanzierung der Lücke bereit.
Der Umwandlungssatz muss folglich zwingend gesenkt werden, wenn kein Klau und keine finanziellen Umverteilungen unter den Destinatären erwünscht sind. Dementsprechend verwenden Versicherer schon lange tiefere Umwandlungssätze, weil sie immer ertragsschwach unterwegs sind.