Die Einigung im Steuerstreit mit den USA ist unter Dach. Was bedeutet sie für Kundenberater, Backoffice-Angestellte, Treuhänder, Anwälte? Es gibt Indizien, die hoffen lassen.
Die Vereinbarung zur Beendigung des Steuerstreits zwischen den USA und der Schweiz ist unterschrieben: Hier geht es zur Mitteilung des Department of Justice.
Die Kernaussagen waren ja schon in den Tagen zuvor herausgesickert – etwa dass die bekannten 14 Banken, welche bereits in einem Verfahren stecken, davon nicht betroffen sind. Oder dass einzelne Häuser bis zu 50 Prozent der Gesamtsumme der US-Assets zu einem bestimmten Zeitraum abliefern müssen.
Beachtenswert ist allerdings die Frage der Mitarbeiter und der Drittpersonen, um deren Daten es ja im Steuerstreit stets auch ging, insbesondere im «Lex USA»-Paket. Und es fällt auf, dass Washington hier offenbar durchaus zurücksteckte. Die Liste der anzupeilenden Drittparteien beinhaltet explizit bloss weitere Banken («Provide detailed information as to other banks that transferred funds into secret accounts») – die Rede ist aber nicht mehr von Mitarbeitern, Anwälten, Treuhändern oder allgemein von Korrespondenz.
«Die genauen Umstände berücksichtigen»
Dass Daten solcher Leute mit über den Atlantik gelangen, dürfte gewiss unvermeidlich sein. Hier aber enthält die Stellungnahme aus Washington eine Beruhigungspille. Das Statement des Justizministeriums (allgemein in einem durchaus milden Tonfall gegenüber der Schweizer Seite gehalten) hält hierzu fest, «dass wenn persönliche Daten geliefert werden, diese nur für Zwecke der Strafverfolgung – was auch regulatorische Handlungen bedeuten kann – in den USA verwendet werden sollen».
Dabei habe man dem Schweizer Finanzministerium versichert, «dass nur weil die Namen von Individuen in den Informationen erhalten sind, die es von einer Bank enthält, diese nicht eines falschen Verhaltens schuldig sind.»
Informationen über Bankangestellte, Kundenberater und andere Individuen würden in einer Art behandelt, «welche die genauen Fakten und Umstände jedes Falles berücksichtigt.»
Bankangestellte, die fürchten, eine strafrechtliche Schuld auf sich geladen haben, werden aufgefordert, die Steuer-Division des Justizministeriums zu kontaktieren.
Nebenbei zieht das Justizministerium nun Zwischenbilanz: Es listet auf, welche juristischen Ergebnisse bislang bei der Verfolgung von Offshore-Konten in der Schweiz erlangt wurden.
Seit 2009 seien in diesem Zusammenhang…
- … gut 30 Banker und 68 amerikanische Kontobesitzer angeklagt worden.
- … 54 Steuerzahler und 4 Banker oder Vermögensverwalter plädierten auf schuldig.
- … 5 Steuerzahler wurden von einem Gericht für schuldig gefunden.
- … 1 Schweizer Bank konnte mit einer Vereinbarung die Verfolgung abwenden (UBS),
- … 1 Bank wurde angeklagt und plädierte auf schuldig (Wegelin).