Laut Medienberichten will eine Gruppe von Steuer-Aktivisten verhindern, dass die UBS in den USA weiter Geschäfte mit US-Pensionskassen betreiben kann. Die Bank bemüht sich derzeit um eine Verlängerung der bisherigen Ausnahmegenehmigung. Stören könnten dabei auch Altlasten der Credit-Suisse.
In den USA ist es Finanzinstituten untersagt, Gelder von US-Pensionskassen zu verwalten, wenn sie wegen kriminelle Handlungen verurteilt sind oder durch Aufsichtsbehörden sanktioniert wurden. Das zuständige «Department of Labor» (DoL) hatte in der Vergangenheit bestimmten Personen bei der UBS und Credit Suisse (CS) individuelle Ausnahmegenehmigungen (prohibited transaction exemption, PTE) erteilt. Nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS wurden diese um ein Jahr verlängert.
Doch nun scheint der Antrag der UBS auf eine weitere Erneuerung der Ausnahmeregel auf Widerstand zu stossen. Laut einem Bericht der «Süddeutsche Zeitung» (Artikel bezahlpflichtig) fordert eine Gruppe von Steuer-Aktivisten, dass die Verlängerung abgelehnt wird.
Der Verdacht liege nahe, dass die Strukturen der Bank kriminelles Verhalten ermöglichten, sagte James Henry, ein Vertreter der sechsköpfigen Aktivistengruppe, gegenüber der Zeitung.
Der Aktivist hatte in der Vergangenheit für die Nichtregierungsorganisation «Tax Justice Network» Berichte über Steueroasen veröffentlicht. Dabei wird darauf verwiesen, dass die UBS zwischen 2000 und 2023 rund 20 Milliarden Dollar an Strafen für fast 100 Vergehen gezahlt hat. Banken würden trotz hoher Strafen oft nicht die Konsequenzen ihres Handelns spüren.
Gewollt und lukrativ
«Kriminelle Geschäfte sind gewollt, weil sie lukrativ sind. Sie bringen mehr Geld ein, als die Strafen kosten, und keiner der Verantwortlichen muss ins Gefängnis», sagt Henry.
Als Beispiele werden etwa die Prozesse in Frankreich um die Anwerbung vermögender französischer Kunden genannt oder der Libor-Skandal. Eine detailietere Liste findet sich in den Unterlagen der DoJ-Abteilung «Employee Benefits Security Administration».
Verfehlungen einzelner Mitarbeiter
Dem Bericht zufolge hat die UBS beim DoL einen 500 Seiten starken Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung eingereicht. Die Anwälte der Bank argumentieren, dass die Probleme jeweils auf Verfehlungen von einzelnen Mitarbeitern zurückzuführen sei.
«Wir haben unseren Antrag eingereicht und erwarten bald eine Entscheidung», kommentierte ein Sprecher der Bank den Artikel gegenüber der Nachrichtenagentur «Reuters».
Rechts-Erbe der Credit Suisse
Nach der Übernahme der CS hat die UBS auch deren laufenden Rechtsfälle geerbt. Unter diesem Gesichtspunkt hat auch der sogenannte «Bulgarien-Connetion»-Fall vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona eine brisante Dimension. Hier wurde die CS 2022 erstinstanzlich als Unternehmen selbst wegen organisatorischer Mängel strafrechtlich verurteilt, und nicht nur Mitarbeitende.
Es ist also kein Wunder, dass die UBS weiterhin mit allen juristischen Mitteln versucht, dieses Urteil zu kippen.