Die Untersuchungen in Sachen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zielen nicht nur gegen die Banken, auch unabhängige Schweizer Vermögensverwalter stehen im Visier der US-Behörden. Nun hat es einen erwischt.
Der Genfer Vermögensverwalter Prime Partners konnte zwar eine strafrechtliche Verfolgung abwenden und mit dem US-Justizdepartement (Departmen of Justice, DoJ) ein sogenanntes Non-Prosecution Agreement (NPA) eingehen. Doch dafür zahlt die 1998 gegründete und zu 100 Prozent im Besitz der Partner befindende Vermögensverwaltungs-Gesellschaft eine Busse von 5 Millionen Dollar. Dies teilte das DoJ mit.
Prime Partners gab zu, von 2001 bis 2010 US-Steuerzahler bei der Eröffnung und Verwaltung von nicht deklarierten Bankkonten unterstützt und für US-Kunden Strohfirmen aufgesetzt zu haben und zwar zum Zweck der Identitäts-Verschleierung.
Auferlegte Kooperation
In diesem Kontext hat Prime Partners Daten von 175 US-Kunden preisgegeben, wie das DoJ weiter schreibt. Auf dem Höhepunkt im Jahr 2008 verwaltete Prime Partners laut Darlegung des Sachverhalts Vermögen von rund 270 Millionen Dollar für US-Steuerzahler. Die Vermögen wurden bei verschiedenen Schweizer Depotstellen gehalten, darunter die Banque Cantonale Vaudoise, Baumann & Cie, Credit Suisse, Julius Bär und UBS. Unter dem NPA ist Prime Partners verpflichtet, während drei Jahren mit den US-Behörden zusammenzuarbeiten.
Zumindest was die Schweizer Banken angeht, gab das US-Justizdepartement offiziell das Ende des Bankenprogramms bekannt, mit welchem die USA und die Schweiz den Konflikt lösen konnten. Der Steuerstreit ist allerdings noch nicht ganz beigelegt.
Denn für bestimmte Kategorie-1-Banken wie die Zürcher Kantonalbank (ZKB), die Basler Kantonalbank (BKB), Pictet, Rahn+Bodmer und gut ein halbes Dutzend weiterer Institute schwelt der Konflikt um unversteuerte US-Kundengelder noch. Die Institute warten seit Jahren auf eine Lösung mit Washington.