Beim Prozess gegen die Grossbank Credit Suisse sowie gegen vier Mitangeklagte am Bundesstrafgericht in Bellinzona ist ein erster Entscheid um die Streitfrage der Verjährung gefallen. Interessant ist die Begründung der Richter.
Das Bundesstrafgericht hat einen Entscheid im Bulgarien-Drogenring-Prozess über die von der Verteidigung geltend gemachte Verjährung gegen die Angeklagten publiziert. Alle Sachverhalte, die nach dem 7. Februar 2007 stattgefunden haben, würden vom Gericht geprüft, meldete die Agentur «awp» am Dienstag.
Die Strafkammer begründete ihren Entscheid damit, dass die Verjährungsfrist für die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie für qualifizierte Geldwäscherei 15 Jahre betrage. Die Vorwürfe zur Geldwäscherei würden daher im Verlauf der Verhandlung weiter untersucht.
Summe der gewaschenen Gelder im Fokus
Zur Mitgliedschaft in einer krimineller Organisation führte das Gericht aus, es handle sich um ein sogenanntes Dauerdelikt, bei dessen Beurteilung die Zeit der Mitgliedschaft relevant sei. Damit haben die Angeklagten einen Rückschlag erlitten, wollte die Verteidigung doch, dass alle Delikte einzeln sowie als verjährt angesehen werden. Das Gericht hielt zudem fest, dass bei Geldwäscherei die Summe der gewaschenen Gelder und nicht der damit erzielte Gewinn ausschlaggebend sei.
Die Credit Suisse und die Mitangeklagten stehen seit Montag wegen ihrer Beziehungen zu einem bulgarischen Mafia-Netzwerk vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts. Ihnen wird qualifizierte Geldwäscherei und – in einigen Fällen – Urkundenfälschung sowie Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Die Verteidiger hatten argumentiert, dass die Tatvorwürfe bereits verjährt seien.
Bandenchef per Video
Prominenter Abwesender, wie ihn die «NZZ» (Artikel bezahlpflichtig) bezeichnete, ist der Hauptverdächtige, der Bandenchef Ewelin Banew. Er wurde zwar in verschiedenen Ländern verurteilt, allerdings ist er für die Schweiz nicht richtig greifbar. Er soll aber in zwei Wochen als Auskunftsperson per Video zugeschaltet werden, hiess es vom Gericht.