Im Globalabkommen wird unterschieden zwischen jenen Häusern, die US-Steuerflüchtlinge vor 2009 aufnahmen, und jenen, die danach noch weitermachten.

Jetzt also doch: Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf informierte am Mittwoch Mittag über das ausgehandelte Globalabkommen zur Bereinigung der alten Steuerlasten. Allerdings: Sehr konkret waren ihre Angaben nicht. Der Grund dafür ist, dass die einzelnen Forderungen an die Schweizer Banken einer gewissen Geheimhaltung unterstehen.

Oder genauer: Es sind die USA, welche das Programm zur Bereinigung der Altlasten ausarbeiten und den Schweizer Banken vorlegen werden – die Eidgenossenschaft ist hier gar nicht involviert; zumindest offiziell.

«Nicht zu verhandeln»

Es liegt also an jeder einzelnen Bank, selber zu entscheiden, ob sie an diesem «Programm» teilnehmen wolle (sprich: ob sie die jeweils geforderte Strafzahlung leisten will). Dieses Programm sei nicht zu verhandeln, so Eveline Widmer-Schlumpf. Es sei auch noch nicht sehr spezifiziert. Und es sei «nicht Gegenstand der öffentlichen Diskussion».

Aufgabe des Bundes sei, den Banken die gesetzliche Möglichkeit zu bieten, die von den USA geforderten Daten zu liefern. Dies beantrage der Bundesrat dem Parlament in der Sommersession. Stimmen National- und Ständerat zu, so werden die Banken in die Lage versetzt, die Forderungen aus Washington zu erfüllen.

«Vermögensverwalter, Anwälte, Treuhänder»

Das geplante Gesetz besagt auch, dass der Mitarbeiterschutz gewährleistet werden soll. Die Bankangestellten, deren Daten an die USA geliefert werden, müssen zum Beispiel informiert werden. Ein gewisser Schutz für Dritte ist ebenfalls vorgesehen – «Vermögensverwalter, Anwälte, Treuhänder», so die Beispiele, die Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien in Bern nannte. Diese Parteien haben zum Beispiel gewisse Widerspruchsmöglichkeiten, wenn ihre Daten ausgeliefert werden sollen.

Keine Angaben gab es zu den Strafzahlungen, welche die Banken bezahlen müssen. Zuvor hatten in den Medien ja Summen um 10 Milliarden kursiert, oder aber Faustregeln, wonach die Banken einen gewissen Teil der Assets under management von US-Steuerbürgern berappen müssen. Solche Angaben wollte Eveline Widmer-Schlumpf nicht kommentieren.

«Die Schweiz wird nichts bezahlen»

Die Finanzministerin legte lediglich dar, dass unterschieden werde «zwischen den Geschäften, die vor 2009 gemacht wurden und jenen, die nach 2009 gemacht wurden.»

Die «New York Times» hatte heute unter Berufung auf anonyme Quellen berichtet, dass die Banken wohl rund 7 bis 10 Milliarden Dollar abliefern müssten. Und die Eidgenossenschaft werde die Summe quasi vorschiessen, um sie dann bei den Banken einzutreiben. Widmer-Schlumpf widersprach: «Ich kann Ihnen sagen: Die Schweiz wird nichts bezahlen». Die Verhandler des Bundes hätten keine Zusicherung abgegeben, sich in irgendeiner Form finanziell zu beteiligen.

Und wenn das Parlament die Sache ablehnt?

Kritisch ist natürlich die Frage, was geschieht, falls das Parlament den Antrag des Bundesrats ablehnen sollte. Widmer-Schlumpf mochte dazu keine genauen Angaben machen – man müsse einfach «dem Parlament aufzeigen, dass das eine korrekte und vernünftige Lösung ist und dass es keine andere Lösung gibt.»

Die Amerikaner wollten dieses Programm umsetzen, das sei klar. Ohne dieses Möglichkeit werde die Schweiz damit konfrontiert, «dass eine Bank um die andere in eine schwierige Situation gerät.» Und so müsse man sich einfach vorstellen, welche Banken durch ein Nein wirklich in Schwierigkeiten geraten würden: Die Schweiz, so Eveline Widmer-Schlumpf, müsse dann «auch die Kraft haben, das mit allen Konsequenzen durchzustehen.»

Mehr:

Wie die betroffenen Mitarbeiter geschützt werden sollen

• Die Botschaft des Bundesrats ans Parlament

Die Medienmitteilung des Finanzdepartements