Das geplante Steuerabkommen mit den USA stellte Schweizer Lebensversicherer vor ein schier unlösbares Problem. Das wurde in der Endfassung des Gesetzes gelöst.
Die Schweiz hat mit den USA vor einer Woche das gefürchtete FATCA-Abkommen unterzeichnet.
Im vergangenen Sommer warnte finews.ch, dieser «Foreign Account Tax Compliance Act» könnte – so wie es angedacht war – den Lebensversicherern ein Riesenproblem bescheren. Dieses wurde in der Endversion erkannt und umgangen.
Das Hindernis
Das grösstes Hindernis war: Anders als die Banken ist ihnen verboten, Kundenbeziehungen einseitig zu beenden. Anders als die Banken ist eine Lebensversicherung rechtlich verpflichtet, solch einen Kunden zu behalten, auch wenn dieser seine Unterschrift unter das berüchtigte «W9»-Formular verweigert und sich somit dem Transfer seiner Daten in die USA widersetzt.
Als Alternative wäre dem Lebensversicherer einzig übrig geblieben, 30 Prozent Quellensteuer auf allen von diesem Kunden mit US-Wertschriften erzielen Gewinnen an die USA abzuliefern. Wobei dies für einige wenige Kunden einen unverhältnismässigen Aufwand bedeutet hätte und zudem – im Falle von Fonds- und Fund-of-Fund-Investments – ein Ding der Unmöglichkeit gewesen wäre.
Der Ausweg
Das Problem ist in der letztgültigen Version des Gesetzes gelöst worden. Laut Brandi Caruso, Steuerberaterin bei Deloitte in Zürich, lässt es sich nun umgehen: Laut Paragraph 7 des Abkommens ist die Versicherung unter gewissen Bedingungen von der Pflicht befreit, die Quellensteuer einzubehalten oder dem Kunden die Kontobeziehung zu künden.
- So wird die Versicherung dazu verpflichtet, Kontoinformationen über ihre US-Kunden zumindest in aggregierter Form an die US-Steuerbehörde zu liefern.
- Dem IRS wird erlaubt, die fehlenden Kundeninformationen mittels sogenannter «Gruppenanfrage» dennoch über den Weg der Amtshilfe einzufordern.
- Die schweizerische Behörde verpflichtet sich sodann, die eingeforderten Kontodaten innerhalb von acht Monaten auszuliefern.
US-Bürger – Du bist umzingelt!
Damit ist das letzte Schlupfloch für US-Bürger mit Schweizer Lebensversicherung gestopft. Er wird es vorziehen, die «W9»-Selbstdeklaration auszufüllen oder die Versicherungspolice von sich aus zu künden, anstatt sich zwingendermassen erwischen zu lassen.
Voraussetzung: Das Schweizer Parlament ratifziert die Umsetzung des Abkommens mit Amerika.
Doch noch ein Problem
Ein Problem, das sich allen Schweizer Firmen stellt, bleibt jedoch: US-Personen müssen alle Konten, bei denen sie zeichnungsberechtigt sind, den amerikanischen Behörden melden. Das heisst auch der Angestellte in der Buchhaltung.
Ist der Amerikaner oder amerikanisch-schweizerischer Doppelbürger und verfügt er über eine Verfügungs- oöder Zeichnungsberechtigung am Firmenkonto, muss er dieses dem US-Fiskuss melden, inklusive Saldoangaben, warnt die Treuhandfirma Artax ihre Kunden in ihrem Newsletter.