Der Swiss-Life-Beteiligung AWD werden in Österreich Beratungsmängel vorgeworfen. Konsumentenschützer sammelten 6'500 Beschwerden.

Der Verein für Konsumenteninformation VKI hatte seine Sammelaktion von Beschwerden über den AWD im Zusammenhang mit der Vermittlung der im Kurs abgestürzten Immofinanz- und Immoeast-Aktien am 15. Januar 2009 bereits abgeschlossen. Das Medienecho in Österreich auf die Ankündigung der Sammelklagen-Aktion gegen AWD – im Auftrag des Sozialministeriums  BMSAK – löste aber einer weitere Beschwerdewelle aus. Deshalb verlängerte das BMASK die Frist zur Anmeldung von Beschwerden bis zum 20. Februar. Weitere 2'000 Beschwerdeführer haben sich gemeldet, womit rund 6'500 Beschwerden über AWD-Beratungen beim VKI eingelangt sind. Die hochgerechnete Schadenssumme beträgt damit über 65 Millionen Euro.

Systemische Mängel

Die Auswertung der Beschwerden habe bisher ergeben, stellt der VKI fest, dass AWD-Berater offenbar seit Ende der Neunzigerjahre Immofinanz-Aktien als besonders «sicheres und ertragreiches» Produkt, in vielen Fällen sogar – unter Berufung auf entsprechende Gutachten –  als «mündelsicheres Investment» angepriesen haben. In vielen Fällen sei das gesamte disponierbare Vermögen eindimensional in Immofinanz- oder jedenfalls in Immobilienaktien angelegt worden.

«In einer Reihe von Fällen wurden die Aktien offenbar als Immobilienfonds beziehungsweise als Anteile an einem Immobilienfonds tituliert und das Wort Aktie bewusst vermieden. Von Kapitalgarantien sei die Rede gewesen und kein Wort von der Möglichkeit eines Totalverlustes. Als die Kurse zu sinken begannen, haben AWD-Berater offenbar – bis zum Schluss – geraten, die Aktien zu behalten, ja sogar vorgeschlagen, weitere zu kaufen,» schreibt der VKI. Er ist der Ansicht, dass es in der Beratung des AWD systematische Mängel gegeben haben muss.

Im Mai vor Gericht

Der AWD argumentiert gemäss VKI vor allem damit, dass in der Regel Gesprächsprotokolle durch die Beratenen unterzeichnet wurden, denen zufolge die AWD-Kunden über die Risken genau aufgeklärt worden seien. Der VKI geht aber davon aus, dass es vor allem darauf ankommt, was zwischen Berater und Kunden tatsächlich gesprochen wurde und dass man Aufklärungspflichten nicht durch Unterschriften unter Kleingedrucktes in Formularen wahrnehmen kann. Erste Sammelklagen sollen im Mai 2009 vor Gericht kommen. Weitere Informationen zur Sammelklagen-Aktion sind auf Verbraucherrecht.at zu finden.