HSBC Private Bank hat das Aufsichtsrecht verletzt, weil sie bei zwei «politisch exponierten» Kunden aus Libanon nicht genug kritisch hinschaute. Es handelt sich nicht um irgendwelche Kunden, sondern um den ehemaligen Zentralbankgouverneur und seinen Bruder.

Die HSBC Private Bank (Suisse) hat gegen Finanzmarktrecht verstossen, weil sie ihre Pflichten in der Geldwäschereiprävention verletzt hat. So lautet das Fazit der Finanzmarktaufsicht (Finma) am Dienstag zum Abschluss eines Enforcementverfahrens, das sie im Dezember 2021 gegen die Auslandbank eröffnet hatte.

Auf Anordnung der Finma muss das Finanzinstitut alle laufenden Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen und Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken unter dem Gesichtspunkt der Geldwäschereibekämpfung überprüfen. Sie muss zudem kontrollieren, dass das Risiko der übrigen Kunden korrekt kategorisiert wird.

«Nicht hinreichend geprüft, ungenügend abgeklärt»

Eine Prüfbeauftragte wird darüber wachen, dass die Massnahmen korrekt umgesetzt werden. Erst wenn sie den Abschluss der Überprüfungen bestätigt hat, darf die Bank wieder neue Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen eröffnen. Ausserdem muss HSBC Privat Bank (Suisse) der Finma die Verantwortlichkeiten innerhalb ihres Verwaltungsrats und ihrer Geschäftsleitung umfassend schriftlich darlegen und zuordnen.

Konkret wirft die Finma der Bank vor, bei Geschäftsbeziehungen mit zwei politisch exponierten Personen «die Herkunft der Vermögenswerte sowie deren Zweck und Hintergründe nicht hinreichend geprüft» zu haben. «Ausserdem wurden zahlreiche Transaktionen mit erhöhtem Risiko ungenügend abgeklärt und dokumentiert. So war es anhand der gesammelten Informationen nicht möglich, die Rechtmässigkeit dieser Transaktionen festzustellen.»

Staatliche Institution aus dem Libanon

Die Aufsichtsbehörde wird noch konkreter und gibt an, dass die betreffenden Transaktionen zwischen 2002 und 2015 getätigt wurden und sich kumuliert auf einen Betrag von über 300 Millionen US-Dollar belaufen haben. «Die Gelder, die von einer staatlichen Institution stammten, wurden aus dem Libanon in die Schweiz überwiesen und flossen meist nach kurzer Zeit wieder hauptsächlich an andere Konten im Libanon zurück.»

Die Bank habe bei ihren Abklärungen nicht erkannt, dass bei diesen Überweisungen Anhaltspunkte für Geldwäscherei vorgelegen hätten und habe die Anforderungen für die Aufnahme und Weiterführung von Kundenbeziehungen zu politisch exponierten Personen nicht erfüllt, moniert die Finma. Die Bank habe damit ihre «Sorgfaltspflichten in schwerer Weise verletzt».

Ein Notenbankgouverneur, der im Ausland Geld waschen will

«Sie unterliess es zudem über lange Zeit, Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei zu erstatten. Selbst dann, als sie im Jahr 2016 mit Blick auf diverse Risiken beschloss, die betreffenden Geschäftsbeziehungen zu schliessen, schritt sie nicht zu einer Meldung. Eine solche machte sie erst im September 2020.» Dadurch habe die Bank Meldepflichten und Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung nicht eingehalten.

Auch wenn die Finma keine Namen nennt, dürfte mit hinlänglicher Sicherheit feststehen, wer die beiden politisch exponierten Bankkunden aus dem Libanon sind: Erstens ist es Riad Salameh, bis letztes Jahr Chef der libanesischen Notenbank und dienstältester Gouverneur einer Zentralbank überhaupt (Antritt 1993). Zweitens handelt es sich um seinen Bruder Raja Salameh. Das Duo soll versucht haben, über verschiedene Banken auch in der Schweiz Geld zu waschen.

Bereits im Februar 2023 hatte die Finma angekündigt, rund zwölf Geldhäuser in der Schweiz auf mutmasslichen Kundenbeziehungen im Libanon-Komplex rund um Salameh unter die Lupe zu nehmen.

Berufung gegen Entscheid geplant

Von HSBC heisst es, dass man die von der Finma aufgeworfenen Fragen zur Kenntnis nehme. Die Vorgänge würden die Vergangenheit betreffen und HSBC nehme ihre Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei sehr ernst und halte alle Gesetze und Vorschriften in allen Märkten ein, in denen sie tätig ist. «Da wir planen, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, wäre es unangemessen, weitere Kommentare abzugeben», heisst es in einer Stellungnahme.