Eine besonders heikle Situation ergibt sich, wenn sich Vorgesetzte und Mitarbeiter ineinander verlieben – die möglichen Konsequenzen zeigt der Fall Vincenz-Cerregato. Die Offenlegung muss, zumindest bei den Schweizer Grossbanken, an die Vorgesetzte der ranghöheren Person erfolgen.
Der richtige Zeitpunkt wird hier noch entscheidender, führt eine solche Konstellation doch zwingend zur Versetzung einer Partei. Wartet man zu lange, riskiert man schnell den Eindruck der Bevorzugung. Beichtet man zu früh und trennt sich eher früher als später wieder, steckt eine Person bereits in einem neuen, vielleicht schlechteren, Job fest.
3. Gibt es auch Vorteile?
Gerade in der Finanzbranche ist die Arbeit für so manchen alles. Wenn es hier mit dem Partner eine gemeinsame Gesprächsbasis gibt, ist die Gefahr betretenen Schweigens auch beim hundertsten Date gering, das Verständnis für die enge Beziehung zum Mobiltelefon dafür umso grösser.
Auch für Menschen mit ausgewogener Work-Life Balance bietet gemeinsames Arbeiten Vorteile. Die Koordination allfälliger Teilzeitpensen dürfte leichter fallen, wenn beide Parteien mit demselben Chef verhandeln.
4. Wie hoch ist das Risiko?
Man soll nie alle Eier in einen Korb tun, so das Sprichwort. Hängt dasselbe Familieneinkommen von derselben Bank ab, ist das Klumpenrisiko bei der nächsten Finanzkrise entsprechend grösser.
Es kann sich aber nicht nur der Job auf die Beziehung auswirken, auch in die Gegenrichtung bestehen Risiken. Gibt es zuhause Knatsch, lässt sich das im Büro schlecht vergessen, wenn der andere dort auch schlechtgelaunt durch die Gänge schleicht.
Sollte es sogar zur Trennung kommen, lässt sich das gemeinsame Arbeiten für so manchen wohl nicht mehr aushalten. Immerhin: Wer innerhalb einer Grossbank versetzt wurde, weil er sich in die Chefin verliebte, hat in diesem Fall eventuell das Glück, dass die Distanz gross genug ist. Zwischen Üetlihof und Paradeplatz ist genug Luft, um sich langfristig aus dem Weg zu gehen.
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