Die UBS-Pensionskasse hebt die Renten von manchen ehemaligen Mitarbeitenden an. Das Vorsorgewerk stellt sich damit einem Trend entgegen, der sich noch verschärfen wird.
Frohe Kunde für Hunderte von ehemaligen UBS-Mitarbeitenden: Ab Mai dieses Jahres erhalten sie mehr Rente. Die meisten der Neurentner von 2019 und alle Neurentner von 2020 und 2021 erhalten ihre Rente auf Basis eines höheren Umwandlungssatzes, als er bei ihre Pensionierung festgelegt wurde, wie die «NZZ» am Mittwoch berichtete (Artikel hinter Bezahlschranke).
Macht das Beispiel Schule?
Statt mit 4,42 Prozent wird ihre Rente auf der Basis des Satzes von 4,6 Prozent ausbezahlt, wie weiter verlautete. Der Beschluss der Pensionskasse erfolgte auf freiwilliger Basis und mit dem Hinweis auf die Fairness: Die betroffenen Rentnerinnen und Rentner hätten wegen systemfremden Umverteilungen eine vergleichsweise tiefe Verzinsung ihrer Guthaben und eine tiefen Umwandlungssatz in Kauf nehmen müssen.
Der Entscheid könnte Signalwirkung auf andere Pensionskassen ausüben, so der Bericht – vor allem auf solche, die nach einem einträglichen Börsenjahr 2021 einen guten Deckungsgrad ausweisen. Der Umwandlungssatz ist in den vergangenen Jahren relativ rapide gesenkt worden, weil die Pensionskassen in Zeiten von Negativzinsen Schwierigkeiten hatten, eine genügende Rendite zu erarbeiten.
Der Trend zeigt bei den Umwandlungssätzen dabei deutlich nach unten, wie das Vorsorge-Beratungsunternehmen Complementa am Mittwoch im Rahmen einer neuen Studie feststellte. Mit durchschnittlich 5,4 Prozent liege der Umwandlungssatz 2022 nochmals rund 0,1 Prozentpunkte tiefer als im Vorjahr, stellte Complementa dabei fest.
Fünf Jahre lang Senkungen
Die Pensionskassen entfernen sich damit weiter vom BVG-Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent, der aber weder der gestiegenen Lebenserwartung noch dem aktuellen Zinsniveau ausreichend Rechnung trägt, wie es hiess. Der versicherungstechnisch korrekte Umwandlungssatz liegt der Studie zufolge bei einem technischen Zins von 1,75 Prozent bei nun noch 4,8 Prozent.
Ein zu hoch angesetzter Umwandlungssatz führt zu Pensionierungsverlusten, die jüngere Jahrgänge indirekt durch tiefere Verzinsungen bezahlen müssen. Pensionskassen haben für die nächsten fünf Jahre bereits Reduktionen beschlossen, um dieser Umverteilung entgegenzuwirken. Dadurch dürfte der durchschnittliche Umwandlungssatz bis 2027 auf 5,2 Prozent sinken.