Der Wunschjob ist gefunden – nun gilt es, einen Arbeitsvertrag auszuhandeln. Denn klare Vereinbarungen verhindern Konflikte.
Ein gut verhandelter Arbeitsvertrag hilft, die gegenseitigen Anforderungen und Wünsche vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses zu regeln. Der Personaldienstleister Robert Half erklärt, auf welche sechs Punkte Arbeitnehmer beim Vertrag besonders achten sollten.
1. Form des Vertrags
Der Einzelarbeitsvertrag kann, mit Ausnahme von Lehrverträgen, auch mündlich geschlossen werden. Dennoch ist ein schriftlicher Vertrag vorzuziehen. Denn mündliche Abmachungen sind vor Gericht oft nur schwer nachzuweisen. Auch mündliche Spezialvereinbarungen sind nicht empfehlenswert. Diese sollten in entsprechenden Klauseln schriftlich in den Vertrag aufgenommen werden.
2. Jobtitel und Verantwortungsbereich
Im Arbeitsvertrag sollte der Jobtitel die Rolle des Arbeitnehmers im Unternehmen angemessen beschrieben und der Aufgaben- und Verantwortungsbereich klar definiert sein. Denn je grösser der Aufgabenbereich, desto höher die Flexibilität, die der Vorgesetzte im Zweifelsfall einfordern kann.
Der Arbeitnehmer sollte daher prüfen, ob der Arbeitgeber ihm Verantwortungsbereiche zuweisen kann, deren Aufgaben er nicht erfüllen kann oder will.
3. Arbeitsort(e)
Das Gesetz lässt grundsätzlich die Angabe mehrere Arbeitsorte zu. Bei einem Unternehmen mit mehreren Standorten sollte der Arbeitnehmer daher auf die Festlegung eines konkreten Arbeitsortes achten. Fehlt ein entsprechender Passus, kann der Arbeitgeber den Wechsel zwischen den verschiedenen Unternehmensstandorten verlangen.
4. Entlöhnung, Bonus und weitere Vorteile
Der Arbeitsvertrag sollte neben dem Gehalt unter anderem auch Zulagen für Überstunden, Beiträge zur Pensionskasse oder Bonus-Zahlungen enthalten. Wenn Gehaltserhöhungen vereinbart wurden, etwa nach der Probezeit oder periodisch, empfiehlt es sich, dies auch schriftlich zu festzuhalten.
5. Arbeitszeit & Ferien
Abweichungen von der gesetzlichen maximalen Arbeitszeit wie das Machen von Überstunden, Wochenendeinsätze oder Bereitschafts-Dienste müssen dokumentiert werden. Es bietet sich an, dass beide Vertragsparteien Einschränkungen bei der Beantragung der Ferien schon im Arbeitsvertrag erwähnen, um künftige Planungsengpässe zu vermeiden.
6. Konkurrenzverbot
Ein Konkurrenzverbot ist vor Antritt schnell unterschrieben, kann die Karriere des Arbeitnehmers aber entscheidend beeinflussen. Das arbeitsvertragliche Konkurrenzverbot verbietet dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, für einen Dritten oder als Selbständiger in Konkurrenz zu seinem ehemaligen Arbeitgeber zu treten.