Die individuelle Nachlassplanung früh anzugehen, kann spätere Komplikationen verhindern, sagt Bettina Rösch, Head Wealth Planning Vontobel, im Interview mit finews.tv.

Im Grunde genommen kann man die persönliche Nachlassplanung nicht früh genug angehen, spätestens aber bei der Pensionierung. Bettina Rösch, Head Wealth und Estate Services bei Vontobel, sagt im Interview mit finews.tv, man sollte sich in jeder Lebenslage überlegen, ob es Gründe für eine individuelle Nachlassplanung gebe.

Die Ausgangsfrage basiert auf der gegenwärtigen Lebens- und Vermögenssituation und laute: «Was wäre, wenn ich heute sterbe?» Entscheidend sei, ob die eigenen Vorstellungen mit den gesetzlichen Regelungen übereinstimmen würden, so Rösch.

Pensionskassenbezug, der ins Erbe fällt

Ein Beispiel, das die Notwendigkeit solcher Überlegungen veranschaulicht, ist das Ehepaar mit Kindern, das nach einer Pensionierung einen Teilkapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge bezieht.

Stirbt nun ein Partner unerwartet, würde gemäss Gesetz ein Teil dieses Kapitals ins Nachlassvermögen fallen, das dann den Kindern zustehen würde. «Das kann für den überlebenden Partner zu unschönen Situationen führen», sagt Rösch.

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