Die MiFID II-Richtlinie verändert die Spielregeln für die Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Für unabhängige Vermögensverwalter und Anlageberater bringt sie erhebliche Änderungen mit sich, die bis 3. Januar 2018 implementiert werden müssen.

Von Eduard von Kymmel ist Leiter VP Fund Solutions

Auch wenn heute noch nicht alle Detailfragen hinsichtlich der Umsetzung von MiFID II geklärt sind, wird der erweiterte Dokumentationsaufwand eine wesentliche Herausforderung darstellen. Ein Hauptgrund hierfür liegt in den neuen Massnahmen zur Produktverantwortung und der damit verbundenen Zielmarkt-/Geeignetheitsprüfung.

So muss der Verwalter bei Kauf oder Umschichtungen von Wertpapieren für jeden Anleger Überprüfungen durchführen und jeweils eine entsprechende Dokumentation bezüglich Eignung erstellen. Diese Pflichten führen zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand und erhöhen die damit verbundenen Kosten sowie den Zeitaufwand deutlich.

Effiziente Lösungen

Unabhängige Vermögensverwalter verfolgen im Regelfall in den Einzelkundendepots nur drei bis vier unterschiedliche Anlagestrategien. Daher tendieren sie vermehrt dazu, diese kollektiv mittels Investmentfonds zu verwalten. So wird für jede Strategie ein Teilfonds aufgelegt, um die unterschiedlichen Gewichtungen in den jeweiligen Kundenstrategien zu gewährleisten.

Viele Vermögensverwalter greifen hierfür auf sogenannte «Hotellösungen» zurück. Diese ermöglichen eine vollständige Auslagerung der fondsbezogenen, regulatorischen und administrativen Aufgaben und Verantwortungen auf den Dienstleister. Der Vermögensverwalter fokussiert sich auf sein Kerngeschäft und verwaltet die Investments des Fonds.

Des Weiteren konzentriert er sich erfahrungsgemäss auf die Kundenpflege und Betreuung sowie auf den Fondsvertrieb. Alle anderen Aufgaben übernehmen die Fondsleitung sowie die Depotbank des Fonds. In manchen Fällen beschränkt sich der Verwalter auf die Funktion des Anlageberaters und das Portfoliomanagement wird bei der Fondsleitung angesiedelt.

Geringere Dokumentationspflicht

Andere Vermögensverwaltungsfirmen entscheiden sich gegen eine Hotellösung und gründen stattdessen einen dedizierten Fonds. Ausschlaggebend für die Wahl sind meist das Fondsvolumen sowie die Bereitschaft oder Bedürfnisse des Vermögensverwalters, stärker in der Corporate Governance des Fonds involviert zu sein.

Aus MiFID II-Gesichtspunkten ist jedoch für beide Varianten wesentlich, dass der Vermögensverwalter bei der Verwaltung des Portfolios nicht jedes einzelne Kundenportfolio verwalten und dokumentieren muss. Ebenso entfällt für jeden Fondsanleger die Zielmarkt-/Geeignetheitsprüfung, wenn eine Transaktion für das Fondsvermögen getätigt wird. So muss der Vermögensverwalter nur einmalig festlegen und dokumentieren, ob die einzelnen Strategien für den jeweiligen Anleger geeignet sind.

Hohe Kosteneffizienz

Durch die Verwendung eines Fonds werden die Pflichten und Verantwortlichkeiten auf die Fondsleitung und Verwahrstelle des Fonds übertragen. Folglich reduzieren sich die Haftungsrisiken und die damit in Zusammenhang stehenden Kosten für den jeweiligen Vermögensverwalter signifikant. Zudem werden die Investoren durch die hohen Kapitalanforderungen dieser Parteien massgeblich geschützt.

Weitere Vorteile liegen in der Kostenreduktion durch weniger Wertpapiertransaktionen sowie in einem verbesserten Leistungsausweis, da nicht mehr auf jedem einzelnen Kundendepot sondern kollektiv für das Vermögen des Fonds gehandelt wird. Vorteilhaft ist auch die vereinfachte Allokation von Vermögenswerten. Die angestrebte Diversifikation wird allenfalls nur mittels substanziellen Beträgen erreicht, was bei Einzeldepots oftmals nicht möglich ist. Dies trifft insbesondere auf festverzinsliche Wertpapiere sowie diverse alternative Investmentstrategien zu.

Bessere Performance

Die Performance des verwalteten Vermögens kann zusätzlich verbessert werden, indem dem Fonds etwaige Provisionsvergütungen zu Gunsten der Anleger zufliessen. So dürfen beispielsweise unabhängige Berater keine Provisionen von Dritten annehmen und etwaige Provisionszahlungen müssen an ihre Auftraggeber weitergeben werden.

Eine alternative Lösung ist der Abschluss eines Betreuungsvertrags mit dem Kunden als abhängiger Berater, um Provisionen erhalten zu dürfen. Hier muss der Berater jedoch eingangs sowie fortlaufend prüfen, ob der Fonds für den Kunden geeignet ist. Aufgrund der neuen MiFID-bedingten Vertriebsvergütungs- und Transparenzvorschriften zeigt der Trend, dass der Vermögensverwalter des Fonds nur eine Verwaltungsvergütung für das Portfoliomanagement in Anspruch nimmt und auf eine Vermittlungsgebühr seiner Fonds verzichtet. Der Dokumentationspflicht zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität muss daher nicht nachgekommen werden.

Fonds: Die passende Lösung

In Anbetracht geringerer Ertragsmargen sowie erhöhter Regulierungsaufwendungen, insbesondere MiFID II, müssen sich unabhängige Vermögensverwalter auf zukunftsweisende Alternativen fokussieren. Durch die Verwendung eines Fonds lassen sich beachtliche administrative Erleichterungen, eine effiziente Verwaltung von Regulierungen und weitere entscheidende Vorteile im Vergleich zu Anlagen über Einzeldepots erzielen.

Mit einem Private Label Fonds können sich unabhängige Vermögensverwalter schliesslich auf ihr Kerngeschäft, nämlich die Verwaltung des Fondsvermögens, konzentrieren. Darüber hinaus können sie ihre Zeit verstärkt in die Pflege der Kundenbeziehungen sowie in den Fondsvertrieb investieren.


Eduard von Kymmel ist Leiter von VP Fund Solutions – das Fondskompetenzzentrum der international tätigen VP Bank Gruppe. Er ist vorsitzendes Verwaltungsratsmitglied (VRP) der VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG sowie Präsident und CEO der VP Fund Solutions (Luxembourg) SA.

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