Viele Vermögensverwalter fragen sich, wie sie neben der individuellen Beratung ihrer Kundinnen und Kunden, den hohen regulatorischen Anforderungen gerecht werden und noch gewinnbringend wirtschaften können.

Die Schweiz will mit der neuen regulatorischen Finanzmarktarchitektur einheitliche Wettbewerbsbedingungen schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes stärken und den Kundenschutz verbessern. Die beiden Gesetze, die das unter anderem sicherstellen sollen, sind, das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und das Finanzinstitutsgesetz (Finig).

Die Umsetzungsfrist läuft Ende 2022 ab. Drohendes Berufsverbot, massive regulatorische und administrative Hürden sowie Mahnungen seitens Regulatoren und Presse: schweizerische Vermögensverwalter wurden in letzter Zeit mit negativen Nachrichten zu den Auswirkungen von Fidleg und Finig auf ihren Berufstand überhäuft.

Die zuletzt seitens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) publizierten Daten zeigen dann auch, dass derzeit davon ausgegangen wird, dass etwa ein Drittel der schweizerischen Vermögensverwalter bis Jahresende ihre Geschäftstätigkeit einstellen werden. Ihre Kundschaft muss somit nach neuen Partnerschaften Ausschau halten, was grösseren Häusern in die Hände spielen könnte.

«Erhält der Vermögensverwalter Zugriff auf den europäischen Markt, kann er Fidleg und Finig sogar nutzen, um sein Geschäft auszubauen»

Die Auswirkungen auf die Qualität der Kundenbetreuung – gerade für langjährige Kunden und Kundinnen, die ein vertrauensvolles und persönliches Verhältnis zu ihrem Vermögensverwalter oder ihrer Vermögensverwalterin aufgebaut haben – wird gerne ausser Acht gelassen.

Fidleg und Finig stellen Vermögensverwalter vor stark gestiegene Bewilligungsanforderungen. Wenn sich ein Vermögensverwalter einer Aufsichtsorganisation anschliesst und damit eine eigene Bewilligung ersucht, wird er zwangsläufig mit gestiegenen administrativen Anforderungen zu kämpfen haben.

Dafür müssen Ressourcen aufgewendet werden, welche bei der eigentlichen Beratungsstätigkeit dann fehlen und sich daher negativ auf den Gewinn auswirken können. Um dies zu kompensieren, muss in einem bereits saturierten Markt Neukundenakquise betrieben werden – ein ebenfalls durchaus ressourcenintensives Unterfangen.

Kunden weiterhin ins Zentrum stellen

Wie kann sich ein Vermögensverwalter oder eine Vermögensverwalterin also aufstellen, um auch als kleinere Personengesellschaft weiterhin Kundinnen und Kunden bedienen zu können, und dabei vollständig Fidleg- und Finig-konform zu agieren?

«Vermögensverwalter brauchen heute einen starken Partner an ihrer Seite, der die administrativen Anforderungen bzgl. Überwachung und Risk-Management für sie übernimmt, so dass diese sich voll auf ihre Kunden konzentrieren und weiterhin exzellente Dienstleistungen erbringen können», erklärt Felix Brem, Vizepräsident im Verwaltungsrat der Firma Reuss Private und ergänzt: «Erhält der Vermögensverwalter Zugriff auf den europäischen Markt, kann er Fidleg und Finig sogar als Impuls nutzen, um seine Position zu stärken und sein Geschäft auszubauen.»

Der unabhängige Vermögensverwalter und Infrastruktur-Dienstleister Reuss Private hat sich zum Ziel gesetzt, dass Kundinnen und Kunden in der Schweiz weiterhin die bestmögliche Vermögensverwaltung erhalten können und hat dafür eine Plattform entwickelt.

Aufnahme in die Reuss-Private-Gruppe

Reuss Private nimmt Vermögensverwalter als Partner in die Gruppe auf und erlaubt ihnen, die Gruppen-Infrastruktur zu nutzen, ohne die Kontrolle über die eigenen Kunden zu verlieren. Innerhalb dieses Rahmens werden Vermögensverwalter als vollständige Mitarbeitende aufgenommen und nutzen die Finma-Bewilligung der Reuss Private.

Riskmanagement und Compliance sowie die Geldwäschereibekämpfung und Kundenüberwachung werden durch die Reuss Private übernommen. Eine moderne und spezialisierte Infrastruktur, Empfehlungslisten und spezialisierte Portfolio-Management-Tools generieren für Vermögensverwalter und deren Kunden einen zusätzlichen Mehrwert.

Dank Zugang zum europäischen Markt können auch aktiv EU-regulierte Tätigkeiten ausgeführt werden. Eine eigens entworfene Nachfolgeregelung erlaubt es zudem, die Interessen der Vermögensverwaltungskundschaft langfristig zu wahren.

Möchte ein Vermögensverwalter im Nachgang eine eigene Bewilligung beantragen und sucht dazu einen kompetenten Partner, steht Reuss Private ebenfalls unterstützend zur Seite.

Als Partner an der Seite

Eine andere Möglichkeit ist, dass Vermögensverwalter Partner der Reuss-Gruppe werden. Reuss Private unterstützt dann bei der individuellen Eintragung ins Beraterregister und die Vermögensverwalter erhalten ebenfalls Zugriff auf die gesamte operationelle Infrastruktur, das Vertragswesen sowie modernste IT, welche mittels Whitelabeling-Lösungen innerhalb der Vermögensverwaltung erlauben, den eigenen Brand zu nutzen.

Beide Optionen ermöglichen absolute Kostentransparenz dank vollständigem Fee-Sharing. Das Abschliessen von aufwendigen Franchisevereinbarungen oder Kapitalbeteiligungen ist nicht erforderlich. Bis zu 80 Prozent der Bruttoerträge können je nach Modell weitervergütet werden.

So können sich kleinere und mittlere Vermögensverwalter weiterhin darauf konzentrieren, ihre Kundinnen und Kunden mit exzellenter Qualität bedienen zu können. Im Gegenteil: neue wirtschaftliche Modelle können Vermögensverwaltern frischen Wind bringen.


  • Weitere Informationen zu den Dienstleistungen der Reuss-Private-Gruppe erhalten Sie hier.