Der Druck auf Offshore-Fonds nimmt aufgrund negativer Berichterstattung sowie regulatorischer Initiativen zu. Die Lösung: eine Fondsauflage oder Redomizilierung der Fonds nach Luxemburg oder Liechtenstein.

Historisch wurden Fonds in Offshore-Jusrisdiktionen angesiedelt, um auf Ebene des Fonds Steuerneutralität zu erzeugen sowie maximale Flexibilität hinsichtlich der Anlagepolitik zu gewährleisten.

Durch die passende Wahl des Domizils konnten die Verwalter dieser Fonds (AIFMs) einerseits das Potenzial für Steueroptimierung ausschöpfen und andererseits die Haftungsrisiken beschränken.

Vorteile durch Redomizilierung

Die Europäischen Regulierungsbehörden verfolgen offensichtlich eine Politik von «Zuckerbrot und Peitsche». Die Einhaltung der regulatorischen und steuerlichen Vorgaben ist anspruchsvoll und die gleichzeitige Befriedigung der erhöhten Investorenbedürfnisse gestaltet sich für AIFMs ebenfalls als grosse Herausforderung.

Vor diesem Hintergrund sprechen gewichtige Gründe für die Redomizilierung eines Offshore-Fonds in einen Mitgliedsstaat der EU respektive des europäischen Wirtschaftsraumes:

  • Vereinfachung der Komplexität beim Vertrieb von Fondsanteilen mittels einheitlicher Vertriebszulassungen in den EU-Binnenmarkt (Passporting)
  • Namhafte und regulierte Dienstleister, welche den hohen Anforderungen der europäischen Fondsregulierungen Rechnung tragen
  • Ermöglichung schlanker Unternehmensstrukturen
  • Starkes Corporate Governance Umfeld für europäische Fondsstrukturen
  • Reduzierung von Haftungsrisiken und -kosten
  • Vereinfachte Abwicklung von Fondsanteilen durch elektronische Handelbarkeit
  • Kostenvorteile

Bei der Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) wurde neben der Regulierung des Verwalters teilweise eine zusätzliche Beaufsichtigung der verwalteten Finanzprodukte eingeführt.

Diese zweite Aufsichtsebene kann sich für Anlagestrukturen, die auf die Bedürfnisse anspruchsvoller Anleger abgestimmt sind, als zeitlich extrem aufwändig und kaum zu bewältigen erweisen. Gerade in diesem Zusammenhang bieten sich Fondslösungen aus den etablierten Fondsstandorten Luxemburg und Liechtenstein an.

Luxemburg: Vorreiter in Europa

Seit Juli 2016 können Reserved Alternative Investment Funds (RAIFs) unter der luxemburgischen Gesetzgebung lanciert werden, um die Vorzüge einer nicht-regulierten Fondsstruktur innerhalb des Rechtsrahmens der AIFMD auszuschöpfen. Dabei kommt es zu keinerlei Einschränkungen beim Passporting von RAIFs, da es sich hierbei um AIFs handelt, die von regulierten AIFMs verwaltet werden.

Zusätzlich hat Luxemburg die Regeln, die bei Kommanditgesellschaften angewendet werden, mit der Einführung neuer Konstrukte wie den Personengesellschaften SCS und SCSp modernisiert, um den Bedürfnissen der Verwalter von Offshore-Fonds gerecht zu werden. Damit stehen Vermögensverwaltern, die eine doppelte Regulierungsebene vermeiden wollen, innovative Lösungen zur Verfügung.

In Ergänzung hierzu ist Luxemburg der grösste Standort für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAWs beziehungsweise UCITS). Sämtliche Anlagestrategien von Offshore-Fonds, die innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens darstellbar sind, können somit als UCITS aufgelegt werden.

Liechtenstein: Überzeugende Flexibilität

Neben OGAWs respektive UCITS-Fonds sowie AIFs, die über einen EU-Pass verfügen und äquivalent mit Luxemburg sind, hat Liechtenstein auch AIFs etabliert, welche den Bedürfnissen von Fonds mit eingeschränkten Anlegerkreisen nachkommen.

Die sogenannten AIFs für qualifizierte Anleger und Smart Fonds müssen somit weniger Auflagen erfüllen, sind aber dennoch im Rechtsrahmen der AIFMD angesiedelt. Da es sich bei diesen Fonds um AIFs handelt, kommt es bei der steuerlichen Betrachtung zu keiner anders gearteten Behandlung als bei einem regulären AIF.

In Ergänzung hierzu hat Liechtenstein mittels eines nationalen Gesetzes die Möglichkeit etabliert, Private Fonds – sogenannte Fonds für Einanleger, Familien, Interessensgemeinschaften und Konzerne – aufzusetzen. Dies führt zu einer beeindruckend hohen Flexibilität hinsichtlich der Anlagepolitik sowie deren Umsetzung. Ebenso wird damit ein Übermass an Anforderungen verhindert, die mitunter bei AIFs zu erfüllen sind.

Fazit

Abhängig vom Domizil, den Bedürfnissen und Erwartungshaltungen sowie der Art der Kunden bieten sich in Luxemburg und Liechtenstein optimale Lösungen für eine individuelle Fondsstruktur an – entweder als Neugründung, im Rahmen einer Sitzverlegung, Verschmelzung oder als Master-Feeder Konstruktion im Einklang mit den europäischen Regulierungen.

Das Angebot an Rechtsformen und Vertriebsmöglichkeiten, die aktuell unter der liechtensteinischen und luxemburgischen Gesetzgebung zur Verfügung stehen, schöpfen gezielt die Opportunitäten aus, die sich durch die Entscheidung für einen Onshore-Standort ergeben.


Eduard von Kymmel ist Leiter VP Fund Solutions – das Fonds-Kompetenzzentrum der internationalen VP-Bank-Gruppe. Er ist Verwaltungsratspräsident (VRP) der VP Fund Solutions (Liechtenstein) sowie VRP und CEO der VP Fund Solutions (Luxembourg).

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