Mit dem Urteil des Bundesstrafgerichtes im Streit um Norilsk Nickel sind auch die Vorwürfe gegen die Privatbank gegenstandslos geworden.

Um die Kontrolle über das russische Rohstoffunternehmen Norilsk Nickel dreht sich bekanntlich eine erbittert geführte Auseinandersetzung zwischen zwei russischen Grossaktionären (Oleg Deripaska und Vladimir Potanin) wie auch finews.ch schon berichtete.

In diesem Zusammenhang reichte einer der beiden Grossaktionäre auch in der Schweiz eine Strafanzeige gegen seinen Widersacher ein. Nachdem bereits die Bundesanwaltschaft im August 2011 die Strafanzeige unter anderem mangels Tatverdacht abgelehnt hatte, hat nun auch das Bundesstrafgericht mit seinem Urteil vom 20. April 2012 die Beschwerde vollumfänglich zurückgewiesen.

Urteil als Bestätigung

Damit sind auch die gegen die Hyposwiss Privatbank in Zürich (Bild) geäusserten Vorwürfe haltlos. Die Hyposwiss Privatbank ist eine Tochtergesellschaft der St. Galler Kantonalbank (SGBK).

Obschon sich die nun zum wiederholten Male abgewiesene Strafanzeige weder gegen die Hyposwiss Privatbank noch gegen die SGKB richtete, nehmen die beiden Institute das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis.

Das Urteil des Bundesstrafgerichts sei die Bestätigung dafür, dass die im Zusammenhang mit der Anzeige seitens der Anzeigeerstatter geäusserten Unterstellungen, die Hyposwiss Privatbank sei in widerrechtliche Transaktionen verwickelt, vollumfänglich haltlos, schreibt die SGKB.

Kolportierte Vorwürfe

Damit bestätige das Bundesstrafgericht die frühere Prüfung der Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), welche bereits im Dezember 2011 zum gleichen Ergebnis kam. Die damalige Prüfung durch PwC wurde von der SGKB veranlasst, um die gegen sie kolportierten Vorwürfe umfassend zu klären.

In ihrem Prüfresultat kam PwC zum Schluss, dass die Hyposwiss die strafrechtlichen Geldwäschereibestimmungen befolgt hatte, so dass keine Hinweise auf den Tatbestand der Geldwäscherei vorhanden waren, keine Meldepflichten verletzt wurden und die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) eingehalten wurden.