Die Preishausse bei digitalen Anlagen und der Verkauf einer Beteiligung dürften die Konkursmasse von FTX aufblähen. Das sind gute Nachrichten für die Gläubiger der insolventen Kryptobörse. Und genau deshalb hofft nun der Gründer Sam Bankman-Fried auf eine geringere Strafe.

Gute Nachrichten für die Gläubiger: Die FTX-Insolvenzverwalter könnten aufgrund der steigenden Preise von Kryptowährungen mehr Geld an die Investoren und Kunden der konkursiten Kryptobörse auszahlen.

Zudem ist es gelungen, die Beteiligung des Unternehmens an dem im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) tätigen Startup Anthropic zu verkaufen, wie die britische Zeitung «Financial Times» (Artikel bezahlpflichtig) aus anonymer Quelle berichtete.

Das Blatt zitierte aus Unterlagen, wonach sich die Verwalter darauf geeinigt hätten, etwa zwei Drittel des 8-prozentigen Anteils an Anthropic für etwa 884 Millionen Dollar an eine Gruppe von 22 Investoren zu verkaufen. FTX hatte einst rund 500 Millionen Dollar für die Beteiligung bezahlt.

Bis zu 140 Prozent des Wertes

Damit sei es möglich, dass rund 120 bis 140 Prozent der Vermögenswerte, berechnet zum Zeitpunkt des Konkurses, zurückgezahlt werden könnten.

Dennoch werden die FTX-Gläubiger nun nicht plötzlich von Opfern zu Gewinnern. Sie werden nämlich auf der Grundlage des Dollar-Gegenwerts ihrer Einlagen zum Zeitpunkt des Konkurses Ende 2022 ausgezahlt. Ihnen entgeht dabei der rasante Preisanstieg, den zahlreiche Kryptowährungen seither erlebt haben. So notierte etwa der Bitcoin zum Zeitpunkt des Zusammenbruchs von FTX bei 16’000 Dollar und wird derzeit bei etwa 70'000 Dollar gehandelt.

Zudem haben demnach einige der rund 100'000 Gläubiger ihre Forderungen zu deutlich verminderten Preisen an Makler für Konkursforderungen verkauft.

Strafmass am Donnerstag

Für kommenden Donnerstag ist die Bekanntgabe des Strafmasses für den FTX-Gründer Sam Bankman-Fried anberaumt. In der Argumentation seiner Anwälte für eine kurze Haftstrafe spielte die Schadenhöhe immer eine gewichtige Rolle. Seine Anwälte sind der Ansicht, dass ihr Mandant eine Strafe von insgesamt nicht mehr als sechseinhalb Jahren verbüssen sollte.

Der 32-Jährige wurde im vergangenen Jahr von einem Gericht in New York in sieben Fällen des Betrugs und der Geldwäsche für schuldig befunden. Die dortige Staatsanwaltschaft strebt eine Strafe von 40 bis 50 Jahren an.

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