Cyber-Gau im Fürstentum Liechtenstein

Eine unbekannte Täterschaft konnte sich Zugriff auf das «Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen» (VwbP) verschaffen. Dabei wurden Datenkopien von rund 31‘000 Rechtsträgern abgegriffen. Das teilten Regierungschefin Brigitte Haas und Regierungsrat Emanuel Schädler am Sonntag an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz in Vaduz mit.

Im VwbP finden sich höchst sensible Informationen mit Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (Gesellschaften, Stiftungen, Treuhänderschaften). Auf der Liste steht, wer etwa hinter einer Firma oder einer Stiftung steht, wem also Unternehmen oder Konten gehören. Die Daten umfassten Personalien, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland, erklärte Martin Alge, Leiter des Amts für Justiz. Die Daten sollten darum vertraulich bei den Behörden bleiben.

Keine Lösegeldforderung 

Man habe bisher keine Anzeichen, wer die Täter seien, sagte Regierungschefin Haas: «Es gibt bislang weder Lösegeldforderungen noch ist das Verzeichnis im Darknet und zum Verkauf angeboten.»

Wegen des Vorfalls ist das Verzeichnis im Internet vorerst nicht mehr verfügbar. Nach aktuellem Kenntnisstand bestehen keine Hinweise darauf, dass Daten im System verändert oder gelöscht wurden.

Krisenstab eingesetzt

Der Zugriff erfolgte in der Nacht auf den 30. Juli. Im Verlauf des Tages wurden im Amt für Justiz Unregelmässigkeiten festgestellt. Nach einer Analyse durch das Amt für Informatik wurden Massnahmen zur Sicherung der Daten umgesetzt und das betroffene System vom Netz genommen.

Der Krisenstab arbeitet gemäss den Behörden mit Hochdruck daran, die betroffenen Personen so rasch wie möglich über die Verletzung des Schutzes ihrer Daten zu informieren. Gleichzeitig wurde eine zentrale Informationsstelle für Betroffene eingerichtet. Am Montag will der Krisenstab über weitere Entwicklungen informieren.

Verhinderung von Geldwäsche

Das Verzeichnis VwbP wird zur Verhinderung von Geldwäsche, Vortaten der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geführt.

Mit dem Gesetz zum VwbP setzt Liechtenstein die Vorgaben der Geldwäscherei-Richtlinie der EU um. Die Rechtsträger sind verpflichtet, die Daten der wirtschaftlich berechtigten Personen in einem Online-Portal einzutragen.

Wie stark der Vorfall der Reputation und den Ambitionen des Finanzplatzes Liechtenstein schaden wird, bleibt abzuwarten. Das Fürstentum sieht sich bekanntlich im Bereich der Digitalisierung (z.B. Blockchain-Infrastruktur) als Pionier.