Wieder zittern die USA über dieser Frage – und im Grunde ist es die Frage aller Wirtschaftsfragen. Aber es gibt keine simplen Antworten. Bloss einige wichtige Regeln. Walter Wittmann zeigt sie auf.


Walter-Wittmann-tvWalter Wittmann ist emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre an der Uni Freiburg. 2007 veröffentlichte er «Der nächste Crash kommt bestimmt», Anfang 2010 erschien das nicht weniger prophetische «Staatsbankrott», und 2012 kam «Superkrise» über die Schwere der laufenden Krise. Zuletzt erschien «Soziale Marktwirtschaft statt Wohlfahrtsstaat».


Seit Jahrzehnten wird regelmässig verkündet, wie hoch der Anteil der Staatsschulden und des jährlichen Defizits am Bruttoinlandprodukt (BIP) sein darf. So gab die EU in den Neunzigerjahren für den Beitritt zur Eurozone 60 Prozent für die Staatsschulden und drei Prozent für das jährliche Defizit am BIP vor.

Inzwischen liegen die Länder der Eurozone und zahlreiche andere Staaten weit jenseits dieser Vorgaben. In den letzten Jahren wurde die Schuldenquote unter dem Druck der Schuldenkrise auf 100 Prozent am BIP angehoben. Dann sei diese noch tragbar.

Doch es steht finanzwissenschaftlich fest: Mit solchen Vorgaben ist objektiv nichts anzufangen.

Für die Beurteilung der Staatsschulden reicht es nicht aus, sich an der Höhe am BIP zu orientieren. Darüber hinaus sind unter anderem

  • die Art der Verschuldung zu berücksichtigen – also ob für Investitionen oder laufende Ausgaben;
  • ferner die durchschnittliche Laufzeit und Verzinsung
  • sowie die Fähigkeit, den Schuldendienst (Zinsen und Tilgungen) zu tragen.
  • Weiter geht es darum, ob es sich um Schulden in eigener oder fremder Währung handelt
  • und in welchem Ausmass die Staatsanleihen von In- und Ausländern gehalten werden.

Auch eine «möglichst niedrige» Schuldenquote, wie im Falle der Schweiz, ist kein taugliches Kriterium, um Staatsschulden ökonomisch zu beurteilen.

Für die öffentliche Verschuldung gilt, ohne Wenn und Aber, die klassische Regel: Sie darf nur für Investitionen, unter keinen Umständen für laufende Ausgaben wie Personalausgaben, Sozialleistungen oder Subventionen eingesetzt werden.

Zu beachten ist zugleich der Grundsatz der Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Danach müssen Investitionen stets mit Kredit finanziert werden. Denn kommen ordentliche Einnahmen wie Steuern zum Zuge, so bezahlt die jeweilige Generation für Projekte, von der sie keinen Nutzen hat. Dieser fällt erst bei kommenden Generationen an. Sie erhalten entsprechend Gratisleistungen, was gegen den Grundsatz der Gerechtigkeit verstösst.

Investitionen als Voraussetzung für Wachstum

Öffentliche Schulden sind entsprechend der Lebensdauer der Projekte zu tilgen. Die erforderlichen Mittel, auch die Verzinsung, sind möglichst bei den Nutzniessern der öffentlichen Investitionen aufzubringen. Dann kommt das Äquivalenzprinzip zum Zuge – das heisst «Leistung und finanzielle Gegenleistung». Das ist in der Regel mit entsprechenden (Benutzungs-)Gebühren verbunden.

Ist das nicht möglich oder erwünscht, so etwa bei den Volks- und Mittelschulen, erfolgt die Verzinsung und Tilgung über Steuern. Doch darüber hinaus kann das Äquivalenzprinzip nahezu überall angewendet werden, wo die individuellen Benützer bekannt sind. Unter anderem im privaten und öffentlichen Verkehr, in der Wasser- und Energieversorgung und im Gesundheitswesen, also zum Beispiels mittels kostendeckenden Gebühren für Spitäler.

Wie Staukosten im Strassenverkehr

Die öffentlichen Investitionen stehen in einem komplementären Verhältnis zu privaten Investitionen. Investitionen in die Infrastruktur sind Voraussetzung wirtschaftlichen Wachstums. Sie sind wachstumsfördernd, steigern demnach den Wohlstand der Bevölkerung. Daher gilt der Grundsatz, dass Engpässe unbedingt zu vermeiden sind.

Solche führen nämlich zu sozialen Kosten, beispielsweise zu Staukosten im Strassenverkehr, die sich wohlstandsmindernd auswirken. Zu vermeiden sind aber auch Überkapazitäten, denn hier entstehen Kosten der Unterauslastung.

Fazit: Die öffentlichen Investitionen sind – permanent – optimal auf den privaten und öffentlichen Bedarf abzustimmen.

Es gibt eine alte Erfahrung: Mit öffentlichen Investitionen kann man nicht erfolgreich Konjunkturpolitik betreiben. Wegen zeitlicher Verzögerungen wirken sie sich zu spät und demnach prozyklisch aus. Daher gilt der Grundsatz: Sie sind zu verstetigen, konjunkturunabhängig zu gestalten.

Nicht zu vergessen: Es existiert auch eine «versteckte» (Quasi-)Staatsschuld. Es geht um die langfristigen Finanzierungslücken der Sozialversicherung, vor allem der Altersvorsorge. Empirische Untersuchungen seit den Neunzigerjahren zeigen, dass die Unterdeckung im Durchschnitt der OECD-Länder jenseits von 100 Prozent am BIP liegen. Der Staat darf hier aber unter keinen Umständen mit kreditfinanzierten Transfers einspringen. Die Sozialversicherung ist ausschliesslich mit Beiträgen der Versicherten zu finanzieren.