Eine Angestellte wurde bei der Swiss Re in London von ihrem Chef mit sexistischen Sprüchen eingedeckt und später entlassen. Dagegen hat sie sich erfolgreich vor einem britischen Arbeitsgericht gewehrt.
Eine ehemalige Versicherungsvertreterin von Swiss Re, die in London arbeitete, hat ihre Klage wegen sexueller Belästigung und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gewonnen. Die Underwriterin war von einem leitenden Angestellten gedemütigt worden, der sie an einer Weihnachtsparty auf ihre Brüste angesprochen hatte. Später wurde sie entlassen.
Im veröffentlichten Urteil beurteilte das zuständige Arbeitsgericht in Grossbritannien die Entlassung von Julia Sommer als unrechtmässig, die nach der sexistischen und erniedrigenden Behandlung durch ihren ehemaligen Chef Robert Llewellyn erfolgt war.
Auch bei interner Bewerbung diskriminiert
Gemäss einer Meldung der «Financial Times» (Text bezahlpflichtig) sagte Sommer, sie sei das Opfer einer kalkulierten Kampagne zu ihrer Entlassung gewesen. Im Zeugenstand erklärte sie, dass die Kommentare ihre berufliche Glaubwürdigkeit in einem öffentlichen beruflichen Umfeld untergruben und sie auf eine sexuelle Witzfigur reduzierten.
Sommer wurde während ihres Mutterschaftsurlaubs nach eigenen Angaben für zwei leitende Positionen übergangen, obwohl sie über mehr Erfahrung verfügte als die später eingestellten Personen. Darauf erhob sie weitere Vorwürfe gegen das Unternehmen und behauptete, sie sei nach ihrer Rückkehr von der Arbeit ausgeschlossen worden und habe eine Wiederbesetzungsrunde bloss zum Schein durchlaufen. Ihre Stelle wurde im Jahr 2021 gekündigt.
Ein missratener Witz
Die Londoner Arbeitsgerichte stehen bei ungerechtfertigten Entlassungsklagen zwischen Finanzunternehmen und Arbeitnehmern an vorderster Front. In diesem Fall erklärten die Richter, bei Swiss Re gebe es eine Kultur der «offenen Kommentare über Beziehungen», die im sozialen Umfeld gemacht würden.
Die Äusserungen des leitenden Angestellten Robert Llewellyn, der nicht mehr bei der Firma arbeitet, könnten zwar ein Scherz gewesen sein. Gemäss den Geschworenen handelte es sich aber um einen «sexistischen, erniedrigenden und herabwürdigenden, aber dennoch versuchten Scherz, der schief gelaufen ist und niemals hätte gemacht werden dürfen.»
Swiss Re hielt in einer Erklärung fest, dass die Schlussfolgerungen des Gerichts zur Kenntnis genommen und sorgfältig geprüft würden. Der Rückversicherer toleriere keine Diskriminierung jeglicher Art und sei bestrebt, allen Angestellten einen gleichberechtigten und integrativen Arbeitsplatz zu bieten.