Die Anwälte der UBS und der USA widersprechen sich bezüglich einer Einigung. Klarheit herrscht über den Prozessablauf – sofern es dazu kommt.
Gemäss Eugene Stearns, dem Anwalt der UBS, stehen die Verhandlungen mit dem Justizdepartemend der USA kurz vor einer Einigung. Dies soll er gemäss «New York Times» dem zuständigen Richter gesagt haben.
Stuart D. Gibson, der Anwalt der Gegenpartei, ist da jedoch anderer Meinung. Im Gespräch mit dem Richter bestand er weiterhin auf dem Prozess, der für kommenden Montag angesetzt ist. Zudem dementierte er, dass es sich bei den Unstimmigkeiten mit der UBS nur noch im Kleinigkeiten handelt, wie Stearns gegenüber dem Richter behauptet haben soll.
Insgesamt 50 Minuten Redezeit für die Schweiz
Sollte es am Montag zum Prozess kommen, steht die Abfolge bereits fest. Sie wird kein blosser Kampf zwischen der UBS und den USA sein. Vielmehr leistet die Schweiz der Bank Schützenhilfe. Sie wird zu diesem Zweck zweimal das Wort erhalten. Erstmals für ine Dauer von 20 Minuten bei der Eröffnung und nochmals 30 Minuten beim Schlussplädoyer. Die Schweiz kommt somit als «Amicus Curiae» nach der Anklage und der Verteidigung zum Zug.
Nach der Einführung wird es eine Zeugeneinvernahme geben. Daniel Reeves und Barry Shott, beides Mitglieder der amerikanischen Steuerverwaltung, werden zuerst ins Kreuzverhöhr genommen. Auf ihren Untersuchungen basiert die Anklage.
Hochkarätige Schweizer Zeugen
Danach kommen die Zeugen der UBS zum Zuge. Für sie tritt die EPFL-Professorin Isabelle Romy auf. In der Folge darf auch die Schweiz ihre Zeugen vorladen. Dies sind Urs Zulauf, Leiter der FINMA-Rechtsabteilung und Rudolph Wyss, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Justiz.
Auch Eric Hess, der stellvertretende Chef der Abteilung für internationales Steuerrecht der eidgenössischen Steuerverwaltung, steht auf der Liste der Schweiz. Er wird jedoch nur befragt, wenn dies der Richter ausdrücklich wünscht.
Auch beim Schlusswort mit dabei
Nach dem Kreuzverhör haben die Anwälte die Option, gewisse Zeugen ein weiteres Mal aufzurufen. Danach kommt es zu den Schlussplädoyers. Da sind der Schweiz 30 Minuten Redezeit zugesprochen worden.
Das Urteil würde dann einige Zeit auf sich warten lassen. Üblicherweise dauert es rund einen Monat bis der Richter so weit ist. Das Urteil wird nicht vor Gericht verkündet, sondern den Parteien schriftlich mitgeteilt.