Der Fall erstaunt: Ein Vorsorgewerk der 2. Säule geht Konkurs – und die Versicherten kommen nicht mehr an ihre Guthaben. Genau das ist jedoch mit einer Stiftung aus der Ecofin-Gruppe des bekannten Vorsorge-Experten Martin Janssen geschehen.

Es ist das Schreckenszenario jedes Vorsorge-Versicherten in der Schweiz. Ein Berufsleben lang wird die Zweite Säule geäufnet. Doch wenn die wohlverdiente Rente zur Auszahlung kommen soll, erhält man – nichts.

Genau das erlebten die Versicherten der Freizügigkeitsstiftung Noventuspassage mit Rechtssitz in Freienbach SZ. Unerwartete Folgen eines Rechtsstreits führten dazu, dass das Vorsorgewerk letzten November in Konkurs geschickt wurde – und sämtliche Auszahlungen blockiert.

Sicherungsfonds ist nicht zuständig

Hilfe für die rund 450 in der Stiftung Versicherten gab und gibt es keine, obwohl ihr Geld eigentlich vorhanden wäre. Der Sicherungsfonds für Pensionskassen ist nicht zuständig. Bund und Kantone sehen offenbar zu.

Noventuspassage erscheint damit als der Fall, den es im Schweizer Vorsorgewesen nicht geben dürfte. Die Auswirkungen der Finanzkrise, eine Änderung der Spielregeln in der 2. Säule sowie ein Bundesgerichtsurteil waren seine Auslöser. Renommierte Prüfgesellschaften und Aufsichtsbehörden auf Bundes- und kantonaler Ebene schätzten die Risiken offensichtlich nicht richtig ein – auch der bekannte Pensionskassen-Spezialist Martin Janssen (Bild) nicht, zu dessen Ecofin-Gruppe die Stiftung zuletzt gehörte.

Die Folge: Rund 19 Millionen Franken Vorsorgevermögen sind bis auf Weiteres festgesetzt. Wie konnte das geschehen?

Neue Regeln zur Unzeit

Wie aus einem Schreiben an die Noventuspassage-Versicherten hervorgeht, das finews.ch vorliegt, nahm der Fall 2008 seinen Lauf. Damals stürzten weltweit die Börsen.

Auch die Wertschriftenbestände der Freizügigkeitsstiftung Continua, wie Noventuspassage damals noch hiess, verloren an Wert. Das Portefeuille der Stiftung geriet in Unterdeckung.

Im selben Jahr wurden in der Schweiz das Freizügigkeitsgesetz und die Freizügigkeitsverordnung verschärft. Dies hatte für die Stiftung zur Folge, dass sie ihr gesamtes Portefeuille in Bank-Spareinlagen wandeln und ihre Wertschriftenbestände zum einem höchst ungünstigen Zeitpunkt verkaufen musste.

Wegen dieser Massnahme wurden allen bestehenden Continua-Kunden eine «Bewertungskorrektur» von 13,76 Prozent abgezogen, wie es im Schreiben heisst.

Doch dagegen regte sich Widerstand. Vier Kunden erhoben Klage und zogen damit bis vor Bundesgericht.

Retter in der Not

Die Stiftung Continua war im Frühling 2013 unter Kuratel («kommissarische Sachverwaltung») der zuständigen Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) gestellt worden. Und die suchte offensichtlich nach einem starken Partner für das gestrauchelte Vorsorgewerk.

Als Retter in der Not erwies sich Ecofin. Das vom bekannten Finanzprofessor Martin Janssen gegründete Zürcher Unternehmen gehört zu den angesehensten Pensionskassen-Beratern in der Schweiz.

Wie Janssen gegenüber finews.ch ausführt, mussten weder die Ecofin-Gruppe noch deren Vorsorge-Tochter Noventus etwas für die Übernahme bezahlen. «Die ZBSA unterstützte die Übernahme von Continua durch Noventus», erklärte Janssen. «Sie begrüsste es, dass eine seriöse Unternehmung, die nichts mit den früheren Vorgängen bei der Stiftung zu tun hatte, Continua übernahm.»

Unerwartetes Urteil

Über die «früheren Vorgänge» war Janssen, der auch als Präsident der ab Frühling 2013 in Noventuspassage umbenannten Stifung amtete, informiert. «Das Bundesamt für Sozialversicherungen und ein Pensionskassenexperte von Aon Hewitt kamen zum Schluss, dass der frühere Stiftungsrat sich korrekt verhielt, als er die Teilliquidations-Bestimmungen für Pensionskassen auch auf den Rückzug von Geldern der Continua angewendet hatte», sagte der Pensionskassen-Spezialist. «Wir haben uns nach einer eigenen Beurteilung der rechtlichen Sicht der Spezialisten angeschlossen.»

Doch dann trat ein, was keiner der Experten und Aufsichtsorgane für wahrscheinlich gehalten hatten. Die Kläger gewannen vor Bundesgericht. Die oberste Schweizer Instanz entschied letzten August, dass die 2011 vorgenommene Bewertungskorrektur unzulässig war und die Kunden Anspruch auf Rückerstattung der Bewertungskorrektur hatten.

«Das Prozessrisiko wurde von allen Fachleuten als gering eingestuft», heisst es im Schreiben an die Kunden. «Das hat sich nun bedauerlicherweise als Fehleinschätzung herausgestellt».

Konkurs als letzter Ausweg

In der Tat: Die Rückerstattung an die Kläger hätte bei Noventuspassage zu einer Überschuldung von 3 Millionen Franken geführt. Um die «bestehenden Kundenguthaben zu schützen», wie es im Schreiben heisst, erschien letztlich Ecofin und ihrer Tochter Noventus der Gang in den Konkurs als einziger Ausweg. Der erfolgte letzten Oktober.

Mit der unschönen Nebenwirkung, dass ab diesem Zeitpunkt überhaupt keine Auszahlungen mehr vorgenommen werden konnten. Und das wird für alle Versicherten noch eine Weile so bleiben.

Wie es nun bei der Ecofin-Tochter Noventus heisst, müssen die Forderungen der Gläubiger bis Anfang Januar 2015 eingereicht werden. Geht das Konkursverfahren wie geplant über die Bühne, erhalten die die Kunden ihr bestehendes Vorsorgevermögen wieder – «eventuell abzüglich Konkurskosten im tiefen einstelligen Prozentbereich».

«Wir hätten uns gegen eine Übernahme entschieden»

Nicht rückerstattet wird die Bewertungskorrektur von 2011 – auch nicht den Klägern, welche genau darum bis vor Bundesgericht zogen. Auch sie sind letzlich Verlierer im seltsamen Fall Noventuspassage.

Und Janssen? Für ihn ist klar: «Ecofin, Noventus und die involvierten Personen dieser Firmen haben sich nichts vorzuwerfen.» Dennoch räumt er ein: «Hätten man alles gewusst, was man heute wisse, hätten wir uns natürlich gegen eine Übernahme entschieden.»