Das amerikanische Justizdepartement ermittelt wegen einer Bestechungs-Affäre in Venezuela. Dazu verfolgt es Spuren in die Schweiz – was für einige hiesige Institut höchst unangenehm werden könnte.
Wenn Preet Bharara anklopft, dann läuft hiesigen Bankern ein kalter Schauer über den Rücken. Als Staatsanwalt im Dienste des amerikanischen Justizdepartements (Department of Justice DoJ) hat er das Swiss Banking im Steuerstreit unerbittlich in die Zange genommen – und könnte es bald wieder tun.
Vorläufig lässt es Bharara noch bei einer höflichen Anfrage bewenden. Auf seinen Wunsch hin hat sich die Schweiz bereit erklärt, Daten von insgesamt hiesigen 18 Banken an die US-Behörde zu ermitteln. Dies bestätigte das Eidgenössische Justizdepartement (EFD) gegenüber der Agentur «Bloomberg».
UBS und EFG sollen liefern
Darunter befinden sich dem Bericht zufolge die Grossbank UBS sowie die Privatbanken EFG International in Zürich und die Genfer CBH Compagnie Bancaire Helvetique. Keine der 18 Banken nahm gegenüber «Bloomberg» Stellung zur Anfrage aus den USA.
Von den Informationen aus der Schweiz erhoffen sich die amerikanischen Ermittler offenbar weiteres Beweismaterial in einer mutmasslichen Korruptionsaffäre in Venezuela. Konkret untersucht das DoJ die Geschäfte der Energiefirma Derwick Associates mit Petróleos de Venezuela (PDVSA), dem grössten Erdölförderer Lateinamerikas, und der dortigen Wirtschaftsförderungs-Organisation BANDES.
Die Vorwürfe von Schmiergeldzahlungen und Geldwäsche liegen in der Luft, wie weiter berichtet wird.
Zu Wohlverhalten verpflichtet
Vorläufig wird den von der Datenlieferung betroffenen Schweizer Banken offenbar nichts zur Last gelegt. Dennoch dürfte Bhararas Anfrage bei gewissen Instituten für einige Nervosität gesorgt haben, zumal bei den nun namentlich erwähnten UBS und EFG.
Denn beide haben sich gegenüber dem DoJ zu künftigem Wohlverhalten verpflichtet: Die UBS im Zuge ihrer Busse im Steuerstreit und des Libor-Skandals, EFG im Rahmen der Teilnahme am Programm zur Beilegung des Steuerstreits mit den USA. Das schliesst die Verpflichtung mit ein, mögliche Unregelmässigkeiten unverzüglich nach Übersee zu melden.
Keine Gnade für Wiederholungstäter
Mit «Wiederholungstätern» springt das DoJ bekanntermassen höchst ungnädig um. Das macht die Venzuela-Affäre für jene der 18 Institute, die bereits in Berühung mit der US-Behörde kamen, zur Zitterpartie.
In den USA hat das US-Justizdepartement im Fall bereits Strafklagen erhoben; mehrere Vertreter des Ölkonzern PDVSA bekannten sich schuldig, Bestechungsgelder entgegengenommen zu haben. Mit den Ermittlungen gegen Derwick Associates weitet sich die Affäre weiter aus, wie «Bloomberg» berichtete.
Neue Märkte werden zum Risiko
Gleichzeitig zeigt der Fall, dass für das Swiss Banking allmählich auch die Märkte ausserhalb Europas und der OECD ernsthafte Compliance-Risiken bergen. Im Fluss sind etwa Verfahren rund um den malaysischen Staatsfond 1MDB und um den brasilianischen Ölförderer Petrobras.