Die internationalen Medien scheinen sich einig: Mit Raoul Weil ging den Behörden ein grosser Fisch ins Netz – der nun an die USA ausgeliefert werden dürfte.
«The fugitive»: Mit diesem Attribut wird Raoul Weil in vielen Artikeln der internationalen Medien betitelt. Die Verhaftung des ehemaligen UBS-Spitzenmannes wurde inzwischen weltweit in den grossen Medien beachtet – wobei sich dort das grobe Bild eines flüchtigen und untergetauchten Milliardenbetrügers vordrängt.
Zwar hatte ein US-Richter gegen den ehemaligen Wealth-Managment-Chef der UBS im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit der Schweizer Grossbank 2008 einen Haftbefehl erlassen – untergetaucht war der Mann aber nicht. Da ein strafrechtlich Verfolgter vom Heimatstaat grundsätzlich nicht ausgeliefert wird, reagierte die Schweiz nicht auf den Haftbefehl der USA. Ein Rechtshilfebegehren der USA, beispielsweise für eine Einvernahme Weils in der Schweiz, liegt laut Recherchen der «NZZ» beim Bundesamt für Justiz nicht vor.
Privatbesuch in Italien
Raoul Weil, der immer seine Unschuld beteuert hatte, konnte so in den vergangenen Jahren unbehelligt in der Schweiz leben. «Tages-Anzeiger online» weist dabei darauf hin, dass der von den US-Behörden Verfolgte sogar einen Gewährsschein der Aufsichtsbehörde Finma hatte. Zuletzt war Weil Geschäftsführer der Vermögensverwaltungs-Holding Reuss Private Group, die Assets in der Höhe von rund 4 Milliarden Franken verwaltet.
Laut Berichten der italienischen Medien stiessen die Behörden über einen Hotel-Eintrag auf den ehemaligen Banker: Weil hatte sich unter eigenem Namen im Viersterne-Hotel «I Portici» im Zentrum von Bologna genächtigt. Zimmer sind dort ab etwa 150 Franken zu haben.
Neue Details über den Grund seines Aufenthaltes in Italien wurden bislang nicht bekannt. Weil sei während eines privaten Besuchs verhaftet worden, sagte ein Sprecher von Reuss Private gegenüber der «Financial Times».
Verhaftung auf Ersuchen der USA
Die Verhaftung erfolgte auf Ersuchen der US-Behörden. Das amerikanische Justizministerium und die Bundesstaatsanwaltschaft von Florida werfen Weil Betrug, Verschwörung und Organisation zum Steuerbetrug im Umfang von 20 Milliarden Dollar vor.
Im Zentrum stehen Tätigkeiten, die Weil in seiner Funktion als Head Wealth Management International respektive als Chef des Global Wealth Management and Business Banking zwischen 2002 und 2008 ausgeübt hatte. Weil war der höchstrangige Schweizer Banker, den die US-Staatsanwälte im Rahmen der Bradley-Birkenfeld-Enthüllungen ins Visier nahmen. Auch nach dem Ablass-Vertrag zwischen UBS beziehungsweise der Schweiz und den USA im Jahr 2010 blieb die Klage gegen ihn bestehen. Die UBS hatte sich da längst im April 2009 von Weil getrennt.
Strafffreiheit auch für Mitarbeiter?
Die Bank selbst musste aber Daten über amerikanische Kunden an die US-Steuerbehörde liefern, eine Busse von 780 Mio Dollar zahlen und versprechen, sich aus dem grenzüberschreitenden US-Geschäft zurückzuziehen. Mit diesem aussergerichtlich erzielten Vergleich erreichte das Institut aber die Sistierung eines Strafverfahrens.
Seither wurde spekuliert, ob diese zugesicherte Straffreiheit auch für die involvierten Mitarbeiter gilt. Mit der Verhaftung Weils ist diese Frage beantwortet – so nun die Interpretation der NZZ. Ein internationaler Haftbefehl ist standardmässig mit einem Auslieferungsbegehren verknüpft. Falls der Ausgeschriebene in die Auslieferung einwilligt, kann diese innerhalb weniger Tage erfolgen.
Auslieferungsverfahren eröffnet
Geht der Beschuldigte hingegen rechtlich dagegen vor, wird er in Auslieferungshaft gesetzt, und das Verfahren kann einige Monate Zeit beanspruchen.
Verschiedene US-Medien berichten, dass die USA die Auslieferung Weils beantragen werden. Ein Auslieferungsverfahren sei eröffnet worden, teilte die italienische Nachrichtenagentur Ansa unter Berufung auf die italienische Polizei mit.