Mit dem neuen Kreisschreiben aus Bern steigt die Wahrscheinlichkeit, dass private Börsengewinne 2012 versteuert werden müssen.
Mit ihrem jüngsten Kreisschreiben motiviert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Steuerbehörden, genauer zu kontrolliere, ob Private die Grenze zum quasi gewerbsmässigen Wertschriftenhandel 2012 überschritten haben, warnt Peter Michael, Partner der Beratungsfirma KPMG.
«Die Rechtssicherheit hat sich erhöht. Doch der Ermessungsspielraum bleibt bestehen», sagt Michael.
2012 war ein lohnendes Börsenjahr
Die Überprüfung lohne sich für das Steueramt um so mehr, als die Börsengewinne mit den steigenden Aktienpreise 2012 sprudelten, meint Michael.
Zudem hätten die KMU-Unternehmer durch die neue Steuerpraxis bei den Dividenden mehr Geld aus ihren Firmen genommen und an der Börse investiert.
Fünf Kriterien können entscheiden
Das ESTV legte fünf Kriterien fest, die jemand erfüllen muss, damit seine Börsentätigkeit als private Vermögensverwaltung gelten und er seine Börsengewinne nicht wie ein gewerbsmässiger Börsenhändler versteuern muss:
- 1. Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften beträgt mindestens 6 Monate
- 2. Das Transaktionsvolumen beträgt pro Jahr nicht mehr als das Fünffache des Wertschriftenbestandes zu Beginn der Steuerperiode.
- 3. Die Wertschriftengeschäfte ersetzen keine anderweitigen Erwerbsausfälle.
- 4. Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder Zins- und Dividendenerträge sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen.
- 5. Der Kauf und Verkauf von Derivaten beschränkt sich auf die Absicherung von eigenen Positionen.